Sauter Regine · Nationalrat · 2020-12-08
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-08
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion wird auf diese Gesetzesvorlage eintreten und ihr zustimmen und im Übrigen immer der Mehrheit der Kommission folgen.
Es handelt sich aus unserer Sicht um eine unbestrittene, aber notwendige Gesetzesänderung. Heute ist es nötig, eine Bewilligung des BAG einzuholen, wenn Cannabis zu medizinischen Zwecken an Patientinnen und Patienten abgegeben werden soll. Neu soll es den Ärztinnen und Ärzten möglich sein, diese Mittel ohne Bewilligung zu verschreiben, aber - und das ist mir wichtig zu betonen - die Medizinprodukte werden verschreibungspflichtig bleiben. [PAGE 2356]
Mit dem Ausnahmeverfahren, wie es heute gehandhabt wird, kennen wir bereits die Abgabe dieser Produkte. Man kann in diesem Sinn aber nicht mehr von "Ausnahmebewilligungen" reden, weil Medizinalcannabis doch schon in verschiedenen Fällen angewendet wird. Es ist deshalb sinnvoll, dass wir von diesem bürokratischen Verfahren abrücken.
Wichtig ist, dass wir mit der Gesetzesänderung auch eine Grundlage für die Evaluation der Praxisänderung schaffen, d. h., man wird dann auch verfolgen können, wie sich die Abgabe der Medikamente bewährt, welche Wirkungen sie entfalten und ob das auch in Zukunft die richtige Methode sein kann.
Es ist uns auch wichtig zu betonen, dass mit der Vereinfachung der Abgabe von Medizinalcannabis bezüglich der Liberalisierung oder gar Legalisierung von Cannabis zu rekreativen Zwecken kein Präjudiz geschaffen wird. Man sollte hier nicht eine Vermischung machen: Hier geht es ausschliesslich um Medikamente. Man muss auch nicht so tun, als wäre das etwas gänzlich Neues. Wir kennen immerhin[NB]schwere Schmerzmittel, die auf Opiatbasis beruhen. Grösste Sorgfalt ist da gefordert und wird auch angewendet. Man spricht ja auch da nicht davon, dass diese Medikamente dann zum Vergnügen oder zu rein rekreativen Zwecken genommen werden. Man muss wirklich sagen: Es handelt sich um Medikamente, die an schwer kranke Patientinnen und Patienten abgegeben werden.
Aus diesem Grund lehnen wir im Übrigen auch die Minderheitsanträge ab, sowohl die Minderheit Porchet - wir wollen eben nicht, dass hier der Eindruck entstehen könnte, man würde beginnen, die Grenzen zwischen Medikament und Genussmittel aufzuweichen - als auch die Minderheitsanträge Herzog Verena. Diese Einschränkungen sind unnötig und implizieren bzw. unterstellen diesen Patientinnen und Patienten gewissermassen, sie würden diese Medikamente zum Vergnügen konsumieren.
In diesem Sinne stimmen wir dieser Gesetzesänderung, die notwendig ist und unseres Erachtens schlank durchgehen sollte, zu und bitten Sie, in der Debatte immer der Mehrheit zu folgen.