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Mäder Jörg · Nationalrat · 2020-12-08

Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-12-08

Wortprotokoll

Kommen wir nun zum Kern der Vorlage: Werbung. Werbung verkauft Emotionen und Stimmungen. Sie will uns zum Träumen bringen und Begierden wecken. Echte Information wird selten vermittelt, es scheint fast, sie würde höchstens stören. Werbung vermittelt aber auch eine verzerrte Realität, was dazu führen kann, dass wir alle, aber vor allem die kommende Generation, mit völlig falschen Erwartungshaltungen sich selber gegenüber, aber auch gegenüber der Gesellschaft durchs Leben gehen - und das ist nicht ganz ohne. So will sie uns weismachen, dass ein Schluck vom richtigen Saft den Unterschied macht, ob wir einen Tag als stressig empfinden oder nicht. Dann gibt es die Werbung, um die es in diesem Gesetz geht, Werbung, die uns erklären will, dass man durch kontrolliertes Abbrennen getrockneter Blätter bessere und coolere Freundschaften schliessen kann als ohne.

Wirkt denn Werbung? Firmen können sich im Allgemeinen keine Fehlentscheide leisten. Wenn also eine Branche in Werbung oder auch in Sponsoring investiert, können Sie davon ausgehen, dass sie diese auch als wirksam einstuft. Die Antwort ist also: Ja. Wenn Sie mit offenen Augen durch den Alltag gehen, werden Sie überrascht sein, an wie vielen Orten Sie auf Tabakwerbung stossen - mal offensichtlich, mal dezent bis versteckt.

Bei der Werbung der Tabakbranche geht es nicht darum, bestehende Kunden zu einem Wechsel des Produktes zu bewegen. Die Werbung richtet sich nicht an einen 52-jährigen Architekten, der doch einmal etwas anderes ausprobieren sollte. Sie richtet sich in Sprache, Stil und Inhalt an junge Erwachsene und an solche, die es kaum erwarten können, selber bald zu dieser Gruppe zu gehören. Genau das ist das Einstiegsalter zum Rauchen.

Natürlich ist es nicht immer die Werbung, die einen zum Raucher macht. Das familiäre Umfeld ist z. B. sehr wichtig. Werbung wird zudem heute oft in Form von Product-Placement in neuen Serien und Filmen von Streamingdiensten gemacht. Das sind beides Bereiche, auf die der Staat keinen oder nur einen minimalen Einfluss hat. Daraus aber abzuleiten, dass wir auch in den Bereichen, in denen wir Einfluss haben, passiv an der Seitenlinie stehen sollten, wäre ein absoluter Fehler.

Wie gesagt, die Werbung richtet sich an junge Erwachsene und ist damit auch attraktiv für diejenigen, die kurz davor stehen, zu dieser Gruppe zu gehören. Ein effektiver Jugendschutz muss das beachten, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass die Konsequenzen erst Jahrzehnte später auftreten. Wenn wir unsere Jugend wirkungsvoll schützen wollen, muss das auch die Bereiche umfassen, in denen beide Gruppen mit Werbung in Kontakt kommen. Ja, wir erachten den Jugendschutz als wichtiger als das Recht der Erwachsenen, sich mit Werbung berieseln zu lassen. Aus diesem Grund unterstützen wir bei Artikel 18 den Minderheitsantrag I (Wasserfallen Flavia) vor dem Mehrheitsantrag.

Bei den folgenden Minderheiten gilt die Reihenfolge: die Minderheit IV vor der Minderheit V, vor der Minderheit II und vor der Minderheit III. Wir wollen kein Totalverbot, aber auch keine Werbung im öffentlichen Verkehr, an öffentlichen Plätzen und in Sportanlagen. Wir wollen keine noch so spitzfindige Unterscheidung zwischen Zigarillos, die inhaliert werden, und Raucherwaren, die nicht inhaliert werden.

Bei Artikel 18a wäre die Reihenfolge: Die Minderheit I geht vor der Mehrheit und vor der Minderheit II. Preisnachlässe wollen wir nicht. Der Preis, den Kettenraucher bezahlen, ist zu gross.

Die gleiche Reihenfolge gilt auch für Artikel 18b. Die Unterscheidung national versus international ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Wo liegt hier der Zusammenhang mit der Gesundheit? Seien wir bitte konsequent.

Bei Artikel 20 lehnen wir den Minderheitsantrag Glarner und den Einzelantrag Landolt ganz klar ab. Es gibt keinen Grund, den Kantonen hier ihre Freiheit zu nehmen. Offen gesagt ist es manchmal schon komisch, an welchen Orten und Ecken der föderalistische Ansatz plötzlich als störend empfunden wird.

Bei den Einzelanträgen werden wir den Antrag Wasserfallen Flavia zu Artikel 18a Absatz 1 Einleitungssatz unterstützen. Die Bestimmung ist sauber formuliert und auf den Gesamttext abgestimmt. Den Einzelantrag Rechsteiner Thomas zu Artikel 18a Absatz 3 lehnen wir hingegen ab. Die Unterscheidung zwischen Zigarren und Zigarillos sehen wir als nicht zielführend an. Diese Unterscheidung ist arbiträr, stark vom persönlichen Geschmack geprägt und würde nur Kopfschütteln und Unverständnis auslösen.