Hess Lorenz · Nationalrat · 2020-12-08
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-08
Wortprotokoll
Die Grundidee der Mehrheit ist folgende: Einschränkungen der Werbung sollen auf der einen Seite dort geschehen, wo sie direkt auf Jugendliche zielt, also dort, wo es schlussendlich um den Jugendschutz geht. Auf der anderen Seite soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass wir es nach wie vor mit legalen Produkten zu tun haben, welche auf dem freien Markt erhältlich sind - sonst müssten wir sie verbieten. Das hat, wenn auch eingeschränkt, eben trotzdem etwas mit Vertrieb und mit Werbung zu tun. Wenn Sie Artikel 18 anschauen, dann sehen Sie: Der Antrag der Mehrheit bewegt sich in der Mitte zwischen den Minderheiten II (Glarner) und IV (Glarner), die eigentlich keine Werbeeinschränkung wollen, und den anderen Minderheiten, die klar in Richtung eines totalen Werbeverbots gehen, wie auch von Frau Prelicz-Huber gesagt wurde. Dazwischen bewegt sich die Lösung der Mehrheit, der zu folgen wir Ihnen vorschlagen.
Sie sehen auch, dass in der Lösung der Mehrheit nach wie vor diverse Einschränkungen vorhanden sind. Wir sprechen vom Verbot preisvergleichender Angaben, also von Preisvergleichen in der Werbung, auf Plakaten im öffentlichen Raum, in der Werbung in den Kinos, in öffentlichen[NB]Verkehrsmitteln[NB]usw.; sie wurden alle schon erwähnt. Dies sind Verbote, die[NB]im[NB]Sinne des Jugendschutzes sicher zielführend sind.
Die ursprüngliche Idee der Mehrheit, das Mehrheitskonzept war eigentlich, dass diese Einschränkungen, die ich nicht ganz abschliessend aufgezählt habe, so vorgeschlagen werden, dass die Internetwerbung offen bleibt, und zwar unter klaren Bedingungen. Klare Bedingungen für die Internetwerbung heisst - das ist der ursprüngliche Antrag der Mehrheit,[NB]den Sie im Minderheitsantrag I (Wasserfallen Flavia) finden -, dass man sagt:
1.[NB]In Zeitschriften - ich spreche zuerst von den Zeitschriften, dann über das Internet; es ist ein Konzept, das die Jugend anbelangt - ist die Werbung für Tabakprodukte nur in Publikationen, die zu 80 Prozent von Erwachsenen konsumiert bzw. gelesen werden, weiterhin erlaubt.
2.[NB]Im Internet ist die Tabakwerbung nur dort erlaubt, wo man sich, ähnlich wie bei einem Internetcasino, über das Alter ausweisen muss.
Das war eigentlich der Inhalt, so wie er jetzt im Minderheitsantrag I ist.
Wir haben dann in der Kommission nachträglich nochmals über Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d gesprochen. Dort steht, dass die Werbung verboten sein soll "in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen sowie auf Internetseiten, die für Minderjährige bestimmt sind". Das ist jetzt der Mehrheitsantrag, den ich hier als Sprecher der Mehrheit vertrete. Ich weise einfach darauf hin, dass dies im Ablauf der Kommissionsdebatte umstritten war; die Kommissionspräsidentin hat dies bestätigt. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Internetwerbung so nur dort eingeschränkt wird, wo die Seiten effektiv gezielt Jugendliche ansprechen - Gamer-Seiten und Ähnliches. Die ursprüngliche Idee, heute der Minderheitsantrag I (Wasserfallen Flavia), war diesbezüglich eine andere, nämlich dass die Jugendlichen sich über das Alter ausweisen müssen, wenn sie auf entsprechende Internetseiten gehen wollen, damit auch klar ist, dass diese Seiten für Jugendliche gesperrt werden können.
Wir empfehlen Ihnen hier im Sinne eines Mittelweges zwischen Totalverbot der Werbung und allen Freiheiten in der Werbung, der Mehrheit zu folgen.