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Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-12-08

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-08

Wortprotokoll

In Artikel 21a möchte die Minderheit Aeschi Thomas die Abgabe von Tabakprodukten an Personen im Asylprozess verbieten. Wir machen mit diesem Gesetz keine Asylpolitik, sondern regeln die Tabakprodukte. Abgesehen davon stellt sich die Frage, wie eine solche Bestimmung umgesetzt werden sollte. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP lehnt diesen Minderheitsantrag ab.

Bei Artikel 26a stimmt die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ebenfalls mit der Kommissionsmehrheit gegen eine Meldepflicht der Ausgaben der Firmen für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring. Eine solche Bestimmung dient weder dem Jugendschutz noch der Verhinderung des Tabakkonsums, auch wenn die Auflage angeblich zu den Minimalforderungen für eine Ratifizierung der WHO-Konvention gehören soll. In der Kommission wurde ausgeführt, dass zwei Länder diese Verpflichtung umsetzen, abgesehen natürlich von Ländern mit einem totalen Werbeverbot, in denen es keine solche Bestimmung braucht.

Bei den Artikeln 31 und 32 geht es um die Ausführungsbestimmungen und die internationale Zusammenarbeit. Es geht dabei um technische Normen und nicht um Normen mit formellem Gesetzescharakter. Der Bundesrat muss auf technischer Ebene handlungsfähig sein, weshalb die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP bei beiden Artikeln den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützt.

In Artikel 40 möchte die Minderheit Glarner die Kosten des Vollzuges dieses Gesetzes ganz dem Bund aufbürden, dies mit der Begründung, der Bund hätte in diesem Bereich eine umfassende Legiferierungskompetenz. Das stimmt zumindest heute so nicht. Eigenartig angesichts dieser Begründung ist ja der Antrag der Minderheit Glarner bei Artikel 20, mit dem die Minderheit den Kantonen weitergehende Vorschriften untersagen will. Dieser Minderheitsantrag wurde vorhin bei Block 3 knapp angenommen. Ich gehe davon aus, dass der Ständerat an seinem Beschluss festhalten will, gibt es doch heute schon Kantone, welche weiter gehen. Beispielsweise verbieten sechs Kantone Werbung für Tabakprodukte in Kinos, und sechzehn Kantone verbieten heute schon Plakatwerbung für Tabakprodukte. Artikel 40 sieht vor, dass Bund und Kantone die Kosten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bezahlen. Das ist auch richtig so, weshalb der Minderheitsantrag Glarner abzulehnen ist, was die Mitte-Fraktion auch tut.

Bei Artikel 43 möchte die Minderheit Feri Yvonne, dass sich bei der Abgabe an Minderjährige nicht bloss die Person, welche die Ware verkauft, strafbar macht, sondern auch der Arbeitgeber. Die Mitte-Fraktion lehnt diese zusätzliche Haftungsnorm ab. Es kann nicht sein, dass sowohl das Unternehmen als auch die arbeitnehmende Person für den gleichen Sachverhalt gebüsst werden. [PAGE 2372]

Bei Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen wird die Mitte-Fraktion mehrheitlich dem Einzelantrag Landolt zustimmen. Der Antragsteller will zwei neue Absätze einführen, um die Verwendung von elektronischen Zigaretten und von Tabakprodukten zum Erhitzen in bestimmten Zonen der Betriebe wie auch in bestimmten Zonen spezialisierter Verkaufsgeschäfte zu gestatten. Zu allfällig schädlichen Auswirkungen von Tabakprodukten zum Erhitzen und von E-Zigaretten liegen bisher noch kaum Erkenntnisse vor, weshalb nach dem Vorsorgeprinzip der Minderheitsantrag Glarner abzulehnen ist, was die Mitte-Fraktion mehrheitlich tut.

Persönlich werde ich dem Einzelantrag Bäumle zu Anhang 2 zustimmen. Der Antrag betrifft die Höchstmenge der Emissionen und den Höchstwert an Nikotin bei Tabakprodukten zum oralen Gebrauch. Die Begründung ist plausibel. Wir können nicht vermeintlich schadensmindernde Alternativen zum Rauchen zulassen, die dann durch den überhöhten Nikotingehalt zu gesundheitlichen Schäden führen können.

Zusammenfassend wird die Mitte-Fraktion beim Block 4 mehrheitlich der Kommissionsmehrheit folgen, und ich bitte Sie, das auch zu tun.