Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-12-08
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-08
Wortprotokoll
Wie der Vorredner bezüglich des Postulates ausgeführt hat, besteht Einigkeit zwischen Mehrheit und Minderheit: Das Postulat ist in der Kommission einstimmig verabschiedet worden. Es ist so, dass auch nicht überhört worden ist, dass der Kommissionssprecher gesagt hat, man erwarte rasch einen Bericht und man wolle das Thema nachher rasch behandeln. Insoweit besteht keine Differenz.
Die Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit ist die Motion Borloz selber. Nationalrat Borloz hat einen Handlungsbedarf identifiziert. Die Minderheit ist mit Herrn Borloz der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht. Diese Motion, die im Nationalrat einstimmig verabschiedet und vom Bundesrat befürwortet worden ist, ist sehr offen formuliert. Sie verlangt den Erlass "klärender Bestimmungen" über die Haftung beim Gütertransport auf der Schiene. Wie will man das offener zum Ausdruck bringen, als es Nationalrat Borloz in dieser Motion formuliert hat? Es ist eine maximal offen formulierte Motion, aber sie unterstreicht den Handlungsbedarf, und ich meine, dass dieser besteht.
Der Anlass der Motion war - Nationalrat Borloz kommt aus der Waadt - ein gravierender Unfall beim Gütertransport auf der Schiene in Daillens im Jahr 2015. Damals entgleisten sechs mit 26 Tonnen Schwefelsäure beladene Tankwagen, und die Säure lief aus. Bei der Untersuchung des Unfalls hat sich herausgestellt - unbestritten -, dass die Eisenbahn absolut korrekt gehandelt hat und es dort keine Mängel gab. Offensichtlich mangelhaft war hingegen der Tankwagen. Der Tankwagen war die Ursache, und es stellt sich nun die Frage der Haftung des Wagenhalters. Hier haben wir jetzt die Inkongruenz, die dazu führt, dass Nationalrat Borloz zu Recht dieses Problem aufgegriffen hat: Ursprünglich war es so, dass die Eisenbahnhaftpflicht alles abgedeckt hat. Die Eisenbahnhaftpflicht stammt aber noch aus dem 19. Jahrhundert, aus dem Jahr 1875 - bevor das OR und das ZGB erlassen worden sind -, als eine Gefährdungshaftung für den Eisenbahnbetrieb eingeführt wurde. Damals, im 19. Jahrhundert und auch noch lange Zeit im 20. Jahrhundert, stellte sich das Problem überhaupt noch nicht, das jetzt der Nationalrat und auch der Bundesrat aufgreifen. Damals wurde der ganze Güterverkehr auf der Schiene noch aus einer Hand betrieben. Es gab keine Unterscheidung zwischen Eisenbahn und Wagenhalter; das war damals nicht der Fall. Insoweit war die Eisenbahnhaftpflicht als Gefährdungshaftung auch die richtige, die genügende Antwort auf dieses Problem. Inzwischen ist es anders; inzwischen transportiert die Eisenbahn bekanntlich Güterwagen von allen möglichen Wagenhaltern. Der Nationalrat und der Bundesrat wollen hier auch die Haftung des Wagenhalters statuieren, nicht nur jene der Eisenbahn.
Es ist so - das sieht man, wenn man die Geschichte der Gefährdungshaftung anschaut -, dass gefährliche Tätigkeiten wie jene des Führens eines Motorfahrzeuges zu einer Gefährdungshaftung führen. Die Antwort auf der Haftungsebene ist die Gefährdungshaftung. Wir kennen es bei den Schifffahrtsunternehmen: Schiffe können Gefahren produzieren; die konzessionierten Schifffahrtsunternehmen haften. Im Luftverkehr gilt dasselbe. Bei Stauanlagen, bei Kernanlagen, überall bewirkt der Betrieb dieser Anlagen eine Gefährdungshaftung. Genauso muss es bei der Haftung der Wagenhalter sein, die nicht mehr identisch mit jener der Eisenbahnunternehmen ist. Das ist eine evidente, eine offensichtliche Aufgabe, die bei der Modernisierung des Haftungsrechts vorzunehmen ist.
Es werden jetzt alle möglichen und unmöglichen Argumente aufgelistet, auch in den Zusendungen, die wir von Economiesuisse, von Scienceindustries und von der verladenden Wirtschaft bekommen haben. Es wird jetzt plötzlich behauptet, dass eine Gefährdungshaftung eine Benachteiligung des Eisenbahnverkehrs gegenüber der Strasse bewirken würde, was blanker Unsinn ist. Wenn auf der Strasse ein Unfall passiert, haften schon heute die Wagenhalter. Es solle eine Insellösung geschaffen werden. Auch das ist blanker Unsinn. Es ist so, dass die Haftungsregelungen in Europa national geblieben sind. Inzwischen ist sehr viel international abgestimmt, die Haftungsregelungen sind aber national. Es ist Sache des schweizerischen Gesetzgebers - und von niemandem sonst -, hier die nötigen Konsequenzen zu ziehen.
Herr Nationalrat Borloz hat genau das beantragt. Der Nationalrat ist ihm einstimmig gefolgt. Der Bundesrat anerkennt zu Recht den Handlungsbedarf.
Zum Schluss, wenn ich bilanziere, muss ich sagen: Wir haben das Postulat. Das Postulat ist letztlich ein Rückzugsgefecht jener, die vielleicht denken, dass man doch noch um eine solche Haftung für den Transport gefährlicher Güter auf der Schiene herumkomme. Wenn man es aber materiell anschaut, gibt es in der Logik der Gefährdungshaftungen keine Alternative zur Haftung der Wagenhalter. Es ist so, dass auch ein Postulatsbericht dieses Resultat produzieren wird.
Die Motion aus dem Nationalrat hat den Handlungsbedarf identifiziert. Sie fordert, dass der Bundesrat diese Aufgabe angeht und uns eine entsprechende Norm vorschlägt. Ich meine, das ist unsere Aufgabe, wenn wir nicht noch einmal zu einer Situation wie in Daillens zurückkehren wollen, als Tankwagen, die mangelhaft unterhalten waren, dieses gefährliche Unglück produziert haben. Die Antwort kann entsprechend nur die Haftung der Wagenhalter sein.
In dem Sinne bitte ich Sie hier, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.