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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-12-08

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-08

Wortprotokoll

Ich begründe meinen Antrag, die Motion im Ständerat um höchstens ein Jahr zu sistieren.

Vorab: Ich teile das Anliegen und den Wunsch des Motionärs natürlich. Ich komme ja selber aus einem Kanton, der sowohl Agglomeration als auch etwas abgelegenere Gebiete aufweist. Es sollte unser Ziel sein, eine umfassende und stabile Grundversorgung für alle sicherzustellen. Ob dies in der Mindestgeschwindigkeit, die vom Motionär verlangt wird, sein soll und ob dies realistisch und wünschbar ist, ist vor allem eine technische Frage.

Der Grund für meinen Sistierungsantrag ist, dass wir parallel noch die Standesinitiative Tessin 16.306, "Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots", hängig haben. Die Ziele dieser Standesinitiative sind die gleichen wie die der Motion 20.3915. Allerdings gewährt die Standesinitiative dem Bundesrat in der Umsetzung wesentlich mehr Spielraum. Insbesondere resultiert keine Quersubventionierung durch andere lokale und regionale Kabelnetzbetreiber. Ziel der Standesinitiative ist es auch, "ein landesweit dichtes Hochbreitbandangebot zu gewährleisten". Es wird auch gesagt, dass dazu "die geeignetste und am besten realisierbare Technologie eingesetzt werden" soll. Es ist also offener formuliert, und damit bestehen auch mehr Möglichkeiten, das Ziel zu erreichen.

Der Ständerat hat dieser Standesinitiative Tessin ja Folge gegeben. Der Nationalrat hat gemäss meiner Information die Behandlung der Standesinitiative bis zur Frühjahrssession 2021 verlangt. Für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes richtet sich das Verfahren nach Artikel 117 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung. Es macht deshalb Sinn, die Behandlung der Motion zu sistieren, bis der Nationalrat die Standesinitiative Tessin behandelt hat, da es, wie gesagt, die gleichen Anliegen sind. Setzen die KVF-N und anschliessend der Nationalrat die Standesinitiative um, kann der Ständerat anschliessend im Gesamtkonzept auch die Motion, die wir jetzt vor uns haben, im Rat behandeln. Sollte der Nationalrat die Standesinitiative abschreiben, kann der Ständerat die Motion 20.3915 dann immer noch zusammen mit dem Abschreibungsantrag zur Standesinitiative beraten. In jedem Fall braucht es eine Koordination zwischen beiden Vorstössen; andernfalls fällt das Parlament unter Umständen widersprüchliche Entscheidungen.

Die Gewährleistung dieser Koordination ist das Ziel des vorliegenden Sistierungsantrages. Ich danke für Ihre Zustimmung.