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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-10-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-10-02

Wortprotokoll

Wir sind hier in der Tat beim ersten Punkt, wo es Diskussionen in grösserem Ausmass gegeben hat, ob die Kantone wirklich gewillt und in der Lage sind, diese Aufgaben zu übernehmen, ob damit nicht etwas geschehe, was die Rechte z. B. Behinderter beeinträchtigen könnte. In dieser Diskussion kam natürlich auch ein gewisses Misstrauen den Kantonen gegenüber zum Ausdruck. Herr David hat eben darauf hingewiesen, dass die Zuweisung freier Mittel an die Kantone ihnen natürlich ermöglicht - sonst wären es keine freien Mittel -, diese nach ihren Prioritäten einzusetzen. Es stellt sich die Frage, ob sie diese dann wirklich dort einsetzen wollen und müssen, wo eben solche Aufgaben gelöst werden müssen.

Ich muss vielleicht etwas zur Bedeutung des Ganzen sagen. Alleine diese Sonderschulungsfrage führt zu einem Entflechtungsvolumen von über 600 Millionen Franken, das ist also ein ganz beachtlicher Betrag. Wir können solche Beträge nicht ausgliedern, ohne dass das Ganze substanzlos wird. Herr David hat berechtigterweise eindringlich auf die Probleme hingewiesen, weil sie auch von aussen so perzipiert werden; ich bin froh, dass er zum Prinzip steht.

Die Kantone können und werden aber natürlich versuchen, diese Probleme möglichst effizient zu lösen. Je höher die Stufe ist, auf der man sie löst - wenn man das zum Beispiel dem Bund überträgt -, desto mehr muss man dann auch Vorschriften machen, damit nicht übermarcht wird, wenn das Geld einfach vorhanden ist. Man muss dann die Anzahl Krankenschwestern pro Quadratmeter, die Raumhöhen, alle diese Details festlegen und dafür sorgen, dass das einigermassen vernünftig vollzogen wird. Alles das ist nicht nötig, wenn es in kantonaler Kompetenz liegt.

Es ist mir völlig klar, dass die Kantone - um es modern zu sagen - hier ein klares "commitment" abgeben müssen, dass sie gewillt und in der Lage sind, diese Probleme zu lösen. Ich bin überzeugt, dass sie das können. Ich habe gestern beim Thema der Altersheime darauf hingewiesen. Dort hat das alles - und eigentlich zur Zufriedenheit von allen - bestens funktioniert.

Jetzt zu den Sachfragen. Es ist in der Tat so, dass allein aus Absatz 3 kein individueller Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Dieser entsteht aber in Verbindung mit Artikel 19, der den grundrechtlichen Anspruch auf Grundschulunterricht festlegt. Das sollte eigentlich dicht sein. Sie haben, Herr David, noch die Fragen der Spitex und des Eingliederungsanspruchs für Behinderte erwähnt; darauf kommen wir dann bei Artikel 112 noch einmal zurück.

Wir sind auch der Meinung, dass mit der neuen Lösung gewisse Vorteile verbunden sein werden, indem z. B. integrative Konzepte, die Durchlässigkeit zur Normalschule usw., erleichtert werden. Die Kantone werden die Probleme durchaus auch innovativ lösen können - vielleicht sogar besser als heute. Wir stellen auch fest, dass die Behindertenorganisationen nicht einhellig Front dagegen machen. Manche tun es; es gibt aber auch andere, bei denen diese Kantonalisierung der Sonderschulung auf Zustimmung stösst. Sie sehen nämlich, dass damit eine Chance entsteht, lokal besser angepasste Lösungen mit weniger administrativem Aufwand zu erreichen und die Integration der behinderten Kinder sogar zu verbessern. Es liegt in der neuen Lösung also durchaus eine Chance.

Wie ist das Verhältnis zu den freien Mitteln? Wenn die Mittel frei verfügbar sind, ist ein Anreiz vorhanden, auch eine kostenmässig optimale Lösung zu finden. Wir wollen mit diesem Absatz 3 aber auch festschreiben, dass die Aufgabe auch qualifiziert gelöst werden muss. Ich bin durchaus mit Ihnen einig, dass die Kantone aufgerufen sind, im Laufe der Diskussionen - bis es zur Volksabstimmung kommt - diese Verpflichtung klar zu artikulieren und vielleicht schon zu [PAGE 866] skizzieren, in welcher Richtung sie das dann konkretisieren wollen.

Vom Problem, das Herr Cornu angesprochen hat, habe ich heute zum ersten Mal gehört. Ich glaube aber, Ihnen Folgendes sagen zu können: Es geht hier anscheinend um ein heilpädagogisches Institut in Freiburg, das aufgrund von Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung finanziert wird. In der Tat zieht sich hier die IV zurück. Nach Auskunft meiner Fachleute ist aber vorgesehen, dass der Bund diese Aufgabe weiterfinanziert, aber neu auf der Basis des Hochschulartikels, sofern diese Ausbildung Hochschul- oder Fachhochschulniveau hat. In diesem Sinne müsste das Problem eigentlich gelöst werden können.

Es gibt keine anderen Anträge, aber es schien mir wichtig, diese Fragen noch kurz zu diskutieren. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie der vorgesehenen Lösung zustimmen.