Stark Jakob · Ständerat · 2020-12-08
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-08
Wortprotokoll
Ich habe mich bemüht, meine Interpellation zur langfristigen Optimierung des Nationalstrassennetzes kurz zu halten. Nun stelle ich fest, dass es der Bundesrat mit seiner Antwort geschafft hat, noch kürzer zu sein. Ich erlaube mir daher, der zuständigen Bundespräsidentin noch einige weitere Aussagen zu entlocken.
Mein Thema ist die Umsetzung der Ergänzung des Netzbeschlusses (NEB) per 1. Januar 2020. Dadurch wurden bisherige Kantonsstrassen von 414 Kilometern ins Nationalstrassennetz überführt. Für viele abseits der grossen Zentren gelegene Kantone, z. B. auch für die Kantone hinter Winterthur, war dies ein äusserst wichtiger Beschluss. Für einige der neuen Nationalstrassen werden seit Längerem neue Projekte geplant, sogenannte Netzprojekte. In der Ostschweiz sind das z. B. die Umfahrung Herisau auf der Strecke der N25 von St. Gallen nach Appenzell sowie die Bodensee-Thurtal-Strasse auf der Strecke der N23, welche den Mittelthurgau mit dem Oberthurgau bzw. die N7 mit der N1 verbindet. Diese Netzprojekte umfassen Strassen in der Nationalstrassenkategorie 3, also keine Autobahnen. Die geplanten Strassen sind jedoch genügend leistungsfähig, um die heutigen grossen Verkehrsprobleme, aber auch die raumplanerischen Herausforderungen in zahlreichen Dörfern und Städten im Appenzellerland und im Thurgau zu lösen. [PAGE 1271]
Vor diesem Hintergrund bin ich, Frau Bundespräsidentin, etwas besorgt über die Aussage in der bundesrätlichen Antwort, wonach dem Bund für die neuen NEB-Nationalstrassen rund 194 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stünden. Das wären viel zu wenige Mittel, um die verschiedenen Netzprojekte in der ganzen Schweiz zu realisieren. Unter regionalpolitischen, raumplanerischen und verkehrspolitischen Gesichtspunkten wäre dies meiner Meinung nach absolut nicht nachvollziehbar und auch ein ganz schlechtes Signal für den Zusammenhalt des Landes.
Ich gehe deshalb davon aus, dass der Bundesrat mit der genannten Zahl die ordentlichen Mittel meint, welche jährlich gemäss NEB für den Unterhalt und die Erneuerung der bestehenden 414 Kilometer Strasse eingesetzt werden können. Ergänzend gehe ich davon aus, dass Netzprojekte im jeweiligen vierjährigen Zahlungsrahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms (Step) der Nationalstrassen berücksichtigt und finanziert werden - natürlich nach entsprechender technischer und umfassender Beurteilung.
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, ich danke Ihnen, wenn Sie meine Annahme bestätigen könnten. Ich bitte Sie, die nötigen Weichenstellungen vorzunehmen, damit auch die Kantone ausserhalb der grossen Zentren die Möglichkeit haben, ihre herausfordernden regionalpolitischen und raumplanerischen Aufgaben langfristig und nachhaltig zu erfüllen.