Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-12-09
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-09
Wortprotokoll
Ich nehme gleich in einem Votum zu allen noch offenen Differenzen Stellung. Es gibt nicht mehr viele Differenzen hier, sowohl beim Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz als auch beim Covid-19-Gesetz, das wir nachher noch beraten.
Die bestehenden Unterstützungsinstrumente wie die Kurzarbeit, die Unterstützung der Selbstständigen, der Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung usw. werden optimal ergänzt durch die Solidarbürgschaftskredit-Lösung und die Härtefallunterstützung. Dies ist der Fall, wenn die Umsetzung der Härtefallregelung im Covid-19-Gesetz auch in den Kantonen reibungslos funktionieren würde und die Covid-Massnahmen nicht weiter verstärkt und verlängert werden müssten. Wir wissen aber, dass dies eher Wunschdenken ist. Ich befürchte, dass die Kantone zu lange brauchen, um gute und ausgewogene Unterstützungssysteme für Härtefälle zu etablieren. Aus unserer Sicht wäre es deshalb zielführender, wenn zunächst Solidarbürgschaftskredite gesprochen würden und damit die Liquidität für die betroffenen Unternehmen sichergestellt wäre. Damit hätten die Kantone genügend Zeit, um die Härtefälle selber zu prüfen, da diese Kredite frühestens in fünf Jahren zurückbezahlt werden müssen. Diese beiden Elemente, also die Bürgschaftskredite und die Härtefallunterstützung, sollten besser aufeinander abgestimmt werden und einander ergänzen. Der Bundesrat soll mit der Wiedereinführung der Solidarbürgschaftskredite dazu beitragen.
Die Grünliberalen folgen hier beim Solidarbürgschaftsgesetz weiterhin der Linie, die sie in der ersten Lesung eingeschlagen haben. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Kredite innerhalb von fünf Jahren amortisiert werden sollen. Für Härtefälle kommen ja zusätzliche fünf Jahre hinzu. Eine generelle Verlängerung auf acht Jahre lehnen wir deshalb ab. Für einigermassen gesunde Firmen muss es nach einer Normalisierung möglich sein, einen Kredit im Umfang von 10 Prozent eines Jahresumsatzes innerhalb von fünf Jahren zurückzubezahlen. Diese Lösung des Bundesrates in Artikel 3 wird auch vom Ständerat unterstützt. Ich bitte Sie, hier die Minderheit zu unterstützen und diese Differenz auszuräumen. Der fixe Nullzins über die gesamte Laufzeit steht ja nicht mehr zur Diskussion, dazu gibt es keine Minderheit mehr, was wir sehr begrüssen.
Wie gesagt nehme ich auch Stellung zu den übrigen Minderheiten. Bei Artikel 23 unterstützen die Grünliberalen weiterhin die Minderheit Badran Jacqueline und damit Bundesrat und Ständerat. Die Revisionsstellen sollen bei den Prüfungen der Jahresrechnungen mit in die Verantwortung genommen werden. Die Mehrheit will diese Unterstützung auslagern und mit separaten Mandaten regeln. Das lehnen wir ab.
Bei Artikel 25a hat der Ständerat auf Antrag des Bundesrates eine Delegationsnorm für eine Neuauflage der Solidarbürgschaftskredite eingefügt. Diese unterstützen wir. Eine Minderheit Rytz Regula will diese Lösung verbindlich ab 1.[NB]Januar 2021 einführen. Wir möchten auch schnell sein, aber das wird zeitlich sehr schwer zu machen sein. Die Grünliberalen unterstützen deshalb die Mehrheit, fordern aber den Bundesrat auch aufgrund der aktuellen Entwicklung auf, die Solidarbürgschaftskredite wie eingangs erwähnt rasch wieder zu ermöglichen und so etwas Druck aus dem System zu nehmen und auch Raum für saubere Verfahren bei den Härtefallregelungen zu schaffen.
Bei Artikel 25a Absatz 2 Buchstabe e unterstützen wir die Minderheit Rytz Regula und damit die Möglichkeit, Solidarbürgschaftskredite auch zu erhalten, wenn man bereits eine Härtefallunterstützung beim Covid-19-Gesetz erhalten hat.