Lexipedia

preparatory:AB 273916

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-09

Wortprotokoll

Wie Sie der Fahne entnehmen können, sieht der Antrag meiner grösstmöglichen Minderheit zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstaben b und c, da er drei Formulierungen betrifft, komplizierter aus, als er es in der Tat ist. Es geht nämlich nur um eine einzige Frage, nämlich um die Voraussetzungen, unter denen die Clubs von A-Fonds-perdu-Beiträgen profitieren können. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass die Löhne in den Clubs gesenkt werden müssen.

Davon will niemand abweichen. Die Frage, die sich aber noch stellt, ist, welche Löhne gesenkt werden sollen. Unser Rat hat das Kriterium in der ersten Runde auf die Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten beschränkt. Dies ist der richtige Weg, auch wenn sich nun die Mehrheit der WAK dem Ständerat anschliessen will. Ausgangspunkt für die Forderung nach einer Senkung der Löhne sind ja eindeutig die Exzesse bei gewissen Spielerlöhnen, allenfalls noch bei den Trainerlöhnen. Noch nie habe ich aber die Schlagzeile gelesen, der Finanzchef des Clubs X oder der des Clubs Y verdiene unanständig viel. Bereits im Mustervertrag zwischen dem BASPO und den Clubs für die Darlehensgewährung wird in Ziffer 13 folgende Formulierung verwendet: "Als Angestellte, welche am Spielbetrieb direkt beteiligt sind, gelten insbesondere Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Betreuungs- und Hilfspersonen." Allenfalls könnte man die Sportchefs noch in diese Aufzählung aufnehmen.

Ohne die Einschränkung auf die direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten drohen beträchtliche Ungleichbehandlungen. Manche Clubs haben nur eine Aktiengesellschaft, die sämtliche Bereiche umfasst, also Sport, Management und allfälliges Drittbusiness. Andere Clubs führen für jedes Tätigkeitsgebiet eine eigenständige Rechtseinheit. Da dort die Sport AG Darlehensnehmerin beziehungsweise Verfügungsempfängerin bei den Subventionen ist, wären Holdingorganisationen weniger eingeschränkt als Clubs mit nur einer Gesellschaft.

Managementpositionen im Sportbereich stehen zudem in Konkurrenz zur normalen Wirtschaft. Müsste zum Beispiel dem Finanzchef einer Sport AG, welcher ein marktgerechtes Salär bezieht, das aber über 148[NB]000 Franken liegt, der Lohn um 20 Prozent gekürzt werden, bestünde ein erhebliches Risiko der Abwanderung in die Privatwirtschaft. Für die gleiche Finanzchef-Funktion gibt es übrigens bei Härtefallhilfen für Unternehmen nach Artikel 12 keine Forderung nach einer Lohnsenkung.

Ich ersuche Sie, meine Minderheit zu unterstützen und damit an unserem Konzept aus der ersten Beratung festzuhalten und keine Vermischung von echten Spielbetriebsfunktionen mit gewöhnlichen Managementfunktionen zu machen.