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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2002-10-02

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Bei Artikel 43a handelt es sich, wie ich bereits im Eintretensreferat vermerkt habe, um Grundsätze, um Wegweiser für die Zuordnung und Erfüllung staatlicher Aufgaben.

Absatz 1 umschreibt den Subsidiaritätsgrundsatz im Verhältnis Bund/Kantone. Dieser Absatz entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Absatz 2 von Artikel 42 und ergänzt diesen mit der Wendung "welche die Kraft der Kantone übersteigen". Dabei ist klar, dass damit nicht einzelne Kantone, sondern die Kantone als solche gemeint sind, als Gliedstaaten, ungeachtet ihrer Grösse in den verschiedensten Facetten. Wir werden dann bei Artikel 189 darüber zu befinden haben, ob dieser Grundsatz der Subsidiarität im Verhältnis Bund/Kantone - das sei unterstrichen - justiziabel gemacht werden soll.

Die Absätze 2 und 3 umschreiben das so genannte Äquivalenzprinzip. Es wurde ebenfalls bereits im Eintretensreferat erwähnt. In der Kommission wurde hierüber lange diskutiert. Die Lösung des Bundesrates erschien uns etwas allzu ökonomielastig. Der Antrag Ihrer Kommission bringt zum Ausdruck oder will wenigstens zum Ausdruck bringen, dass das Prinzip eben nicht absolut gelten kann, sondern in verschiedener Hinsicht der Relativierung bedarf.

Bei Artikel 43a Absatz 4 sehen Sie ebenfalls einen anderen Formulierungsvorschlag. Dieser bedeutet indes keinen Paradigmawechsel. Artikel 43a Absatz 4 betrifft Leistungen, die gesamtschweizerisch zu erbringen sind, Stichwort "Service public". Es ist klar, dass diese Leistungen nicht überall exakt gleich erbracht werden können. Differenzierungen sind möglich und auch nötig, aber sie dürfen ein gewisses Ausmass nicht überschreiten. Das soll im Begriff "in vergleichbarer Weise" in der Verfassungssprache zum Ausdruck gebracht werden.

Bei Absatz 5 haben Sie wiederum eine kleine Abschwächung der Ökonomielastigkeit, indem das Wort "sollen" das Wort "müssen" ersetzt. Anträge haben wir hierzu keine.