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Ryser Franziska · Nationalrat · 2020-12-09

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2020-12-09

Wortprotokoll

Die Antwort der Schweiz auf die zweite Covid-Pandemiewelle war alles andere als vorbildlich. Statt die ruhigen Sommermonate für Vorbereitungen zu nutzen, Tracing-Kapazitäten aufzubauen und Pandemiepläne zu entwickeln, liess man sich von den tiefen Fallzahlen verführen und glaubte die Pandemie überwunden. Die Unterstützung der Wirtschaft reduzierte man auf eine einzelfallbezogene Härtefallregel, welche den Auswirkungen einer zweiten Welle nicht gerecht wurde.

Die Bemühungen der grünen Fraktion, diese Härtefallregel in dieser Session noch zu einem nützlichen Instrument zu verbessern, wurden von den Bürgerlichen abgewehrt. Unternehmen, die 20, 30 oder 35 Prozent ihres Umsatzes verloren, werden keine Hilfe erhalten. Jene, die mehr als 40 Prozent ihres Umsatzes einbüssten, können gerade mal auf eine Entschädigung von 10 Prozent ihres Jahresumsatzes hoffen. Das ist zu wenig zum Überleben, aber zu viel zum Sterben.

Deutschland gewährt betroffenen Unternehmen Umsatzkompensationen von bis zu 75 Prozent. Wir waren nicht einmal bereit, den Kantonen einen Spielraum von bis zu 30 Prozent zu gewähren. Wir müssen deshalb unbedingt an den Verbesserungen, die der Nationalrat neben der Erhöhung des Kreditrahmens in dieses Gesetz eingebracht hat, festhalten. Bei Artikel 12 wird die Fraktion der Grünen daher der Kommission folgen. Der Zusatz in Absatz 1bis ist für viele kleine kapitalintensive Unternehmen essenziell. Die Härtefallregel ist nun einmal das einzige Instrument, das wir haben, nachdem Sie im letzten Geschäft, beim Solidarbürgschaftsgesetz, der Minderheit Rytz Regula nicht gefolgt sind und damit einer Neuauflegung der Covid-19-Kreditlinie nicht zugestimmt haben. Doch damit diese Härtefallregel funktioniert, muss das Geld auch bei denjenigen ankommen, die es brauchen, z.[NB]B. bei der Tontechnikerin, die erst kürzlich in eigenes Equipment investiert hat und nun in einem leeren Studio sitzt, statt Konzerte und Platten abzumischen.

Auch der Ständerat hat in seiner Debatte anerkannt, dass Angaben über die Vermögens- und Kapitalsituation nicht immer ausreichen, um eine seriöse Härtefallprüfung vorzunehmen. Neben dem Umsatz müssen eben auch die ungedeckten Fixkosten berücksichtigt werden, insbesondere jetzt, nachdem die rechtsbürgerliche Mehrheit dieses Parlamentes letzte Woche das Geschäftsmietegesetz versenkt hat und Hunderte Gewerblerinnen und Gewerbler vor den Kopf gestossen hat. Statt eines fairen Kostenteilers zwischen Vermieterin und Mieterin werden diese Unternehmen ihre Fixkosten nun über die Härtefallregel begleichen müssen. Darum ist es wichtig, dass der Anteil der nicht gedeckten Fixkosten in die Härtefallbeurteilung aufgenommen wird, denn nur so können wir sicherstellen, dass dieser Kostenanteil in der Umsetzung auch berücksichtigt wird.

In Artikel 12b geht es um die Anpassung der Lohnstrukturen von Sportclubs, welche A-Fonds-perdu-Beiträge erhalten. Löhne über dem maximal versicherten Verdienst von 148 800 Franken müssen um 20 Prozent reduziert werden, denn die Unterstützungsbeiträge sind dafür gedacht, dass die Clubs die publikumslose Saison überstehen, und nicht, um das oberste Perzentil der Löhne zu garantieren - sowohl was Spieler als auch was Mitglieder des Clubmanagements anbelangt. Die Fraktion der Grünen wird deshalb den Minderheitsantrag Paganini ablehnen.

Bei den Artikeln 17 und 30 unterstützt die grüne Fraktion die Minderheiten Michaud Gigon und Wermuth. Auch hier gilt es, diejenigen zu unterstützen, die die wirtschaftlichen Folgen dieser Krise tragen. Das trifft insbesondere auf den Kultursektor zu, der seit neun Monaten unter massiven Einschränkungen leidet. Temporäre Arbeitsverhältnisse sind in dieser Branche Standard. Die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung muss daher rückwirkend per 1. September eingesetzt werden, wie es der Bundesrat auch für die Kurzarbeitsentschädigung von Mitarbeitenden auf Abruf beschlossen hat. Diesen Menschen ein minimales Einkommen für September, Oktober, November und Dezember mit dem Argument zu verwehren, der Aufwand für die Administration wäre zu gross, wirkt im Angesicht der sowieso schon tiefen Löhne im Kultursektor wie Hohn.

Die Fraktion der Grünen bittet Sie daher um Unterstützung für die Minderheit Michaud Gigon und für die Minderheit Wermuth, um damit eine angemessene Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose, wie sie der Ständerat beschlossen hat, zu gewähren.