Lexipedia

Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-13

Wortprotokoll

Von den sechs parlamentarischen Vorstössen zu Kosovo sind noch zwei aktuell, nämlich die Interpellation der FDP-Fraktion und das Postulat Bühlmann zur Frage der Roma. Ich werde daher auf die alten Vorstösse nicht näher eingehen und darauf verzichten, die bisherige Entwicklung der Situation in Kosovo und in der Schweiz zu schildern. Ich setze dies als bekannt voraus. Stattdessen werde ich Sie über den Stand des Rückkehrhilfeprogrammes und über das weitere Vorgehen informieren.

In der Phase 1 (vom 1. Juli bis zum 30. November 1999) haben sich insgesamt 18 720 Personen für das Rückkehrhilfeprogramm angemeldet. Davon sind bis heute 13 948 bereits zurückgekehrt. Für die anderen Personen sind Plätze auf den nächsten Sonderflügen im Dezember 1999 und im Januar 2000 gebucht. Aufgrund der Schliessung des Flughafens Pristina aus Sicherheitsgründen mussten die Sonderflüge vom 22. November bis zum 9. Dezember 1999 unterbrochen werden. Ab dem 9. Dezember konnten die Flüge über Mazedonien mit anschliessendem Bustransfer nach Kosovo wieder aufgenommen werden.

Eine erste Zwischenbilanz über dieses Rückkehrhilfeprogramm fällt somit äusserst erfreulich aus. Die Teilnahme daran hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Es hat sich gezeigt, dass die materielle Hilfe einen echten Anreiz für die freiwillige Rückkehr darstellt. Für den Wiederaufbau sowie für die wirtschaftliche Wiedereingliederung der Rückkehrer in Kosovo gewährt das BFF gemeinsam mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit bedarfsgerechte, individuelle Materialhilfe und realisiert gleichzeitig diverse Strukturhilfeprojekte für den Wiederaufbau, insbesondere in den Bereichen Unterkünfte, Schulen und Trinkwasserversorgung. Es zeigt sich aber auch, dass die Asylsuchenden bis zum letzten Zeitpunkt, der überhaupt möglich ist, in der Schweiz bleiben, dann aber die Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen wollen.

Am 30. Juni 1999 haben sich im Asylbereich insgesamt 63 000 Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien, davon etwa 60 000 aus Kosovo, in der Schweiz aufgehalten. Davon sind etwa 11 000 Flüchtlinge sowie Personen mit humanitärer Regelung, welche über ein Anwesenheitsrecht verfügen. Weitere rund 18 700 Personen werden bis Ende Januar 2000 im Rahmen der Phase 1 die Schweiz verlassen haben. Somit verbleiben Ende Januar noch etwa 30 000 Personen, welche entweder im Rahmen der Phase 2 pflichtgemäss oder nach dem 31. Mai 2000 zwangsweise ausreisen werden müssen.

Wie geht es nun weiter? Seit dem 1. Dezember 1999 läuft die Anmeldefrist für die Phase 2 mit der reduzierten Rückkehrhilfe. Aufgrund der erfreulichen Bilanz der Phase 1 ist davon auszugehen, dass sich nochmals viele Kosovo-Albaner zur freiwilligen Rückkehr entschliessen werden. Ab Januar 2000 werden rechtskräftige Wegweisungsverfügungen vollzogen. Dies betrifft vor allem jene Personen, die nach dem 1. Juli dieses Jahres eingereist und deren Asylgesuche bereits rechtskräftig erledigt sind, sowie die Straffälligen. Nach dem Ablauf des Rückkehrhilfeprogrammes für Freiwillige Ende Mai 2000 werden dann auch die Wegweisungen derjenigen Personen vollzogen, die am Programm nicht teilgenommen haben, nötigenfalls zwangsweise.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Aufgabe angesichts der zu erwartenden grossen Zahl von Wegweisungsvollzügen Bund und Kantone vor eine enorme Herausforderung stellen wird. Deshalb ist ein Grobkonzept für den zwangsweisen Wegweisungsvollzug ab Juni 2000 im BFF bereits in Arbeit, damit es rechtzeitig mit den Kantonen besprochen werden kann. Das Konzept wird bei der Rückkehr voraussichtlich keine Staffelung wie beim Bosnienkonzept beinhalten. Vermutlich werden aber organisatorische Priorisierungen dennoch notwendig sein.

Voraussetzung für die zwangsweise Rückkehr ist aber in jedem Fall die Zustimmung der zuständigen Behörden, der Uno-Zivilverwaltung in Kosovo (Unmik). Das BFF ist mit der Unmik in ständigem Kontakt, um auch die technischen Modalitäten direkt zu besprechen. Voraussichtlich werde ich im Frühling des nächsten Jahres erneut nach Kosovo reisen, um mich direkt vor Ort zu informieren und die notwendigen Gespräche zu führen. Der Bund wird die Kantone beim Vollzug der Wegweisungen unterstützen, insbesondere bezüglich der Papierbeschaffung und der Organisation der Reiserouten. Auf internationaler Ebene werden zurzeit die für den Vollzug der Wegweisungen notwendigen bilateralen und multilateralen Vereinbarungen vorbereitet. Zum heutigen Zeitpunkt bestehen bereits ein Rückübernahmeabkommen mit Mazedonien sowie der Entwurf für ein multilaterales Transitabkommen mit Deutschland, Kroatien, Österreich, Slowenien und Ungarn.

Der Besuch in Mazedonien, den ich letzte Woche gemacht habe, hat die Transitmöglichkeiten bestätigt, einerseits die Transitmöglichkeit für die freiwillige Rückkehr, andererseits auch bereits die Transitmöglichkeit für die zwangsweise Rückkehr. Zudem werde ich noch diese Woche den deutschen Innenminister Otto Schily treffen und mit ihm insbesondere die Zusammenarbeit unserer beiden Staaten im Bereich der Rückkehr der Kosovo-Albaner nach Kosovo besprechen.

Ausserdem hat am 8. Dezember dieses Jahres ein Treffen der "Humanitarian Issues Working Group" in Genf stattgefunden, an welchem die internationale Gemeinschaft die Problematik der Rückkehr und der Reintegration in den Balkan und insbesondere in den Kosovo besprochen hat.

[PAGE 2494]