Rüegger Monika · Nationalrat · 2020-12-09
Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-09
Wortprotokoll
Beim Postulat geht es darum, das Zivilgesetzbuch zum Schutz der Kinder vor Gewalt in der Erziehung anzupassen. Dasselbe Anliegen wurde schon ein paarmal eingereicht und vom Bundesrat abgelehnt, weil mit dem revidierten Kindesrecht aus dem Jahre 1978 und der Abschaffung des sogenannten Züchtigungsrechts der Eltern die relevanten Grundpfeiler zum Schutz des Kindes bereits gelegt sind. Auch in Artikel 11 Absatz 1 der Bundesverfassung sind Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit geschützt, ebenso mit der Ratifizierung des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Und sowieso: Wenn es um Gewalt geht, gehört dies ins Strafrecht und nicht ins ZGB.
Die Artikel 307 bis 317 im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, auf die das Postulat abzielt, stehen explizit für den Schutz des Kindes. Das ZGB regelt auch die Kompetenzen und Pflichten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), gerade wenn für das Kindeswohl eine Gefahr besteht, also wenn dem Kind ein körperlicher, geistiger oder seelischer Schaden droht. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sollte diesen Schutz des Kindes noch besser und professioneller abdecken. Hinzu kommen Melderechte und Meldepflichten, z. B. für Lehrpersonen, den Schulsozialdienst, Sozialberater, Ärzte, Psychologen, Führungspersonen aus dem sportlichen oder gar religiösen Umfeld - sie alle unterstehen dieser Meldepflicht. Es gibt zum Glück bereits umfangreiche Meldenetze und gut ausgearbeitete Kinder- und Jugendhilfesysteme, die die Kantone und Gemeinden gerade mit den Kesb laufend ausbauen.
Dass körperliche Gewalt in der Kindererziehung keinen Platz hat, ist heute unbestritten, sie ist absolut nicht zu dulden. Eltern müssen ihren Kindern Sicherheit, Schutz und Halt geben. Sie müssen ihnen aber auch Regeln und Werte vermitteln. Wie sie das machen, wie Eltern zu erziehen haben, muss und darf nicht gesetzlich geregelt sein und schon gar nicht von einer Behörde vorgeschrieben werden - da hat der Staat nichts reinzureden. Physische und psychische Gewalt, Unterdrückung, Diskriminierung und fehlende Gleichstellung zwischen Mädchen und Jungs dürfen nicht toleriert werden, egal aus welchen Kulturkreisen diese kommen oder welchen religiösen Hintergrund sie haben. Für solche Taten haben wir genügend griffige Gesetze, sie müssen nur angewendet werden; sie dürfen aber auch nicht missbraucht werden.
Darum lehnen Sie bitte das Postulat ab.