Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09
Wortprotokoll
Der Motionär rennt eigentlich offene Türen ein. Ich nutze gerne die Gelegenheit, Sie darüber zu informieren, dass das Staatssekretariat für Migration drei Entzugsverfahren gegen terroristische Gefährder eröffnet hat. Ein Verfahren ist in Rechtskraft erwachsen, ein weiteres ist vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig, und ein drittes wurde infolge Tod abgeschrieben. In etwa zehn weiteren Fällen laufen die Ermittlungen.
Das Entzugsverfahren untersteht der Untersuchungsmaxime. Das heisst, das SEM muss den Sachverhalt von Amtes wegen abklären, und das SEM trägt auch die Beweislast. Es muss folglich beweisen können, dass die betroffene Person die Interessen oder das Ansehen der Schweiz erheblich beeinträchtigt, indem sie z. B. ein schweres Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten begangen hat. So ist es heute geregelt. Grundsätzlich muss auch eine Verurteilung vorliegen. Es gab den Fall einer Frau, die sich immer noch in einem Camp befindet, bei dem es keine Verurteilung im Ausland gab. Das Verfahren konnte aber trotzdem hier zu Ende geführt werden, und das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen.
Die Problematik besteht in der Beschaffung der erforderlichen Informationen. Das kann sich unter Umständen als schwierig erweisen. Beispielsweise bei einem Doppelbürger, der, ich sage jetzt, Schweizer und Franzose ist, ist das relativ einfach. Wenn ein Doppelbürger hingegen eine andere Nationalität aufweist, z. B. die irakische, dann ist es oft gar nicht möglich, im Register Einsicht zu nehmen, um diese Nationalität nachzuweisen. Dann verkompliziert sich der Fall.
Nun, das Entzugsverfahren ist sowohl in rechtlicher als auch in operativer Hinsicht komplex, und es bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Die ersten Erfahrungen haben bestätigt, dass die bestehende rechtliche Grundlage für den Entzug des Bürgerrechts bei Doppelbürgern grundsätzlich ausreicht. Der Bundesrat ist bereit, hier weitere Arbeiten in Angriff zu nehmen, sollte das Bundesverwaltungsgericht Anzeichen geben, dass wir in der heutigen Gesetzgebung Lücken haben. Es gibt ja einen Fall, der vor Gericht hängig ist.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.