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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09

Wortprotokoll

Hier haben wir ein ähnliches Thema, wie wir es bereits behandelt haben. Die öffentliche Sicherheit gilt es mit allen Mitteln zu erhalten und zu verteidigen. Dazu zählt ein konsequentes Vorgehen zur Vermeidung bzw. Bekämpfung terroristischer oder dschihadistischer Aktionen. Der Entzug des Schweizer Bürgerrechts bei Doppelbürgern ist ein Mittel dazu.

Ich habe Ihnen im Zusammenhang mit der Motion Addor soeben einen Überblick über den Stand der verschiedenen Entzugsverfahren gegeben. Und ich habe vorhin erwähnt: Bei den Bürgerrechtsentzugsfällen hat sich gezeigt, dass die Rechtsgrundlagen heute schon Massnahmen im Sinne des Motionärs ermöglichen. Dabei liegen die Schwierigkeiten im konkreten Fall weniger bei den unzureichenden Gesetzesbestimmungen als beim Nachweis von im Ausland begangenen Straftaten und beim Nachweis der zweiten Staatsbürgerschaft.

Zum konsularischen Schutz: Das Auslandschweizerrecht gewährt keinen Rechtsanspruch auf konsularischen Schutz. Bereits heute kann also der konsularische Schutz verweigert werden. Das wird auch gemacht, wenn aussenpolitische Interessen oder andere Personen gefährdet sein könnten. Auch im Ausländerrecht sind heute die Rechtsgrundlagen gegeben, um bei konkreten und aktuellen Hinweisen auf terroristische Aktivitäten rasch und konsequent handeln zu können.

Kurz gesagt: Im Moment erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, hier gesetzliche Änderungen vorzunehmen, und beantragt die Ablehnung der Motion.