Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat ein Stufenmodell festgelegt, welches eine Abstimmung zwischen dem Ausländer- und Integrationsrecht sowie dem Einbürgerungsrecht gewährleistet. Je gefestigter der Aufenthaltsstatus ist, desto höher sind demnach die sprachlichen Anforderungen. Das Stufenmodell verlangt mündliche Kenntnisse auf Niveau A1 bei Aufenthalt, A2 bei Niederlassung und B1 bei Einbürgerung. Schriftliche Kenntnisse sind jeweils ein Niveau tiefer angesetzt.
Der Bundesrat hat die Sprachanforderungen aus folgenden Gründen so festgelegt:
Erstens entspricht die heutige Regelung der Kompetenzverteilung im Einbürgerungsrecht und ist mit den Kantonen und Gemeinden abgestimmt. Nur wenige Kantone und Gemeinden gehen über die Mindestanforderungen hinaus. Mit einer Erhöhung der Anforderungen würde der Bund über Mindestvorschriften hinausgehen und den Kantonen und Gemeinden Vorgaben machen. Das wäre im Lichte des Verfassungsrechts bedenklich.
Zweitens beziehen sich die Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes generell auf Drittstaatsangehörige und finden daher insbesondere auch Anwendung bei Fachkräften mit guten Englischkenntnissen sowie deren Familienangehörigen. In der Praxis zeigt sich, dass die Anforderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes bei diesen Personengruppen oft nicht verstanden werden.
Drittens sind die heutigen Anforderungen auch international vergleichbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Situation der Schweiz, insbesondere mit dem Dialekt in der Deutschschweiz und mit den vier Landessprachen, eine besondere ist.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.