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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Der Motionär möchte den Bundesrat beauftragen, die staatlichen Unterstützungsleistungen für Personen, die nach einem Asylverfahren trotz eines Wegweisungsentscheids die Schweiz nicht verlassen, den Herkunftsländern zu belasten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, weil eine Inrechnungstellung der durch ihre Staatsbürger in der Schweiz verursachten Kosten von den betroffenen Staaten kaum beglichen würde. Sie könnte rechtlich auch nicht durchgesetzt werden.

Der Bundesrat konzentriert sich stattdessen auf die Förderung von Synergien zwischen der Migrationspolitik und anderen Bereichen der Aussenpolitik. Namentlich hat er im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 beschlossen, die strategische Verknüpfung zwischen der internationalen Zusammenarbeit und der Migrationspolitik noch weiter zu verstärken. Allerdings, Herr Egger, ist es natürlich so, dass es, selbst wenn man die Beiträge bei einem Land kürzen würde, eben nicht immer aufgehen würde, weil das Land bei den Asylanträgen nicht unbedingt am stärksten vertreten ist. Oder nehmen wir Eritrea: Eritrea erhält praktisch nichts oder nicht sehr viel, hat aber sehr viele Asylsuchende. Das würde hier also ins Leere zielen, weil es dann eben nicht übereinstimmen würde.

Der Bundesrat - das möchte ich klar betonen - misst dem Vollzug der Wegweisung höchste Priorität zu. Es werden alle Massnahmen getroffen, damit ein negativer Asylentscheid mit einer Wegweisung vollzogen wird. Aber Sie wissen: Im Rückkehrbereich funktioniert das nicht mit allen Staaten; es gibt Staaten, die es ablehnen, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, wenn sie nicht freiwillig ausreisen. Es ist auch festzuhalten, dass die Schweiz auf europäischer Ebene zu den effizientesten Ländern beim Wegweisungsvollzug gehört, auch wenn ich mir selber wünsche, dass wir hier noch besser werden. Wir arbeiten mit gewissen Ländern im Rahmen des Dublin-Abkommens zusammen. Ich habe es jedoch gesagt: Es bestehen Schwierigkeiten, und entsprechend ergreifen wir in diesen Fällen alle erforderlichen Massnahmen für eine Verbesserung der Zusammenarbeit.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. [PAGE 2434]