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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2020-12-10

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-10

Wortprotokoll

Wir haben ja diese Frage bereits in aller Tiefe diskutiert und festgestellt, dass ein Geschlechtswechsel ein höchstpersönlicher Entscheid der betroffenen Personen ist. Wir haben zwei verschiedene Bedenken, die vorgebracht werden: Einerseits gibt es Bedenken, dass ein so entscheidender Schritt so früh und ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter allenfalls unreflektiert gemacht würde, was aber - das haben wir auch diskutiert - nicht anzunehmen ist. Auf der anderen Seite haben wir aber auch Bedenken, dass mit dem Zustimmungserfordernis der gesetzlichen Vertreter, bei uns jetzt bis 16 Jahre, allenfalls eben auch Konflikte mit den Eltern auftreten könnten, die sehr belastend wären. Wir wissen auch: Es betrifft sehr wenige Fälle.

Darum schlägt Ihnen jetzt die Mehrheit der Kommission einen Mittelweg vor, der beiden Bedenken Rechnung trägt. Vor allem aber trägt er den wenigen betroffenen Jugendlichen und auch Eltern in dieser wirklich anspruchsvollen Zeit, auf diesem anspruchsvollen Weg Rechnung. Es geht auch darum, Hürden ausräumen zu können, die alleine schon eine grosse Belastung sein können.

Der Weg, den wir Ihnen vorschlagen - der Herr Kommissionspräsident hat es bereits ausgeführt -, lautet: Sicher ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich, wenn das 12. Altersjahr noch nicht vollendet ist. Das ist Punkt eins. Punkt zwei: Bei der Erklärung der Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren braucht es nach der Anmeldung entweder eine dreimonatige Bedenkzeit und nach deren Ablauf eine Bestätigung, erst dann kann die Geschlechtsänderung eingetragen werden. Oder aber es braucht die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, wie das der Ständerat vorgesehen hat. In diesen drei Monaten, die wir Ihnen als Kompromiss vorschlagen, in dieser dreimonatigen Bedenkzeit, da bewegt sich sehr viel. Es kann unter Umständen sein, dass dann die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung doch ankommt, oder aber, dass die Hürde für diesen Konflikt sonst ausgeräumt werden kann. Unser Vorschlag ist eine Brücke zwischen den Anliegen der Betroffenen, aber auch den Bedenken, die hier geäussert wurden. Und es ist vor allem eine Brücke zwischen Nationalrat und Ständerat.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.