Hurter Thomas · Nationalrat · 2020-12-10
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-10
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, für die SVP-Fraktion hier noch einmal zu sprechen, weil wir ja dann in einer Woche die Schlussabstimmung machen. Ich möchte hier ein paar [PAGE 2442] grundsätzliche Dinge noch einmal erwähnen und dann auf diese Minderheit eingehen.
Grundsätzlich ist es ja so, dass wir von der SVP für Sicherheit sind. Das Informationssicherheitsgesetz ist in diesem Bereich anzusiedeln. Es sollte eigentlich ein Mantelerlass für verschiedene Dinge sein, ist aber über die Jahre zu einem riesigen Gesetz geworden. Man könnte zwar sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Wenn man aber anschaut, was daraus geworden ist, stellen sich einem doch ein paar Fragen. Im Bereich Cyber sind sicher Verbesserungen angebracht worden, wie auch bei den Personensicherheitsprüfungen. Aber sonst lässt das Gesetz noch ein paar Dinge offen, sage ich einmal. Es gibt vier Bereiche, die nicht gut waren und die nur teilweise verbessert werden konnten:
Ein erster Bereich ist der Mehrwert. Dieser konnte erst aufgezeigt werden, nachdem das Gesetz in den Nationalrat zurückgebracht wurde. Bundesrat Parmelin hat damals dieses Gesetz zurückgenommen und überarbeitet. Hier ist also der Mehrwert noch wenig erkennbar.
Der zweite Bereich ist der Umfang. Denken Sie daran: Als das Gesetz 2017 im Parlament lanciert wurde, gab es mehrere hundert Änderungsanträge. Das Gesetz umfasste ursprünglich 40 Artikel, mittlerweile hat es 92 Artikel. Es ist ein riesiges Gesetz geworden.
Dritter Bereich sind die Kosten. Die Kosten sind auch der Grund, warum die SVP-Fraktion in der Schlussabstimmung dieses Gesetz ablehnen oder sich enthalten wird. Erst nach der Rücknahme konnten die Kosten aufgezeigt werden. Noch einmal, damit wir wissen, wovon wir sprechen: Wir sprechen von 1,5 Millionen Franken bis 87 Millionen Franken, in der Umsetzung von 5 bis 20 Millionen Franken und bei den Stellen von etwa 9,5 bis 87 Stellen. Also Sie sehen, die Bandbreite ist sehr gross. Der Nationalrat wollte hier, sage ich jetzt einmal, Druck aufbauen, indem man gesagt hat, der Bundesrat soll das immer wieder in die Kommission bringen. Das wollte der Ständerat nicht. Damit ist eigentlich diese Kontrollfunktion abgegeben, und deshalb wird die SVP-Fraktion in der Schlussabstimmung dieses Gesetz in dieser Form nicht unterstützen können. Sicher aber werden es einige nicht ablehnen, weil doch gewisse Bereiche gut gemacht worden sind.
Dann noch zum letzten Punkt, zur AHV-Nummer: Hier haben ja auch der Gewerbeverband und der Hauseigentümerverband gesagt, man soll vorsichtig vorgehen. Ich muss Ihnen sagen, diese Geschichte ist leider gelaufen, wenn ich ehrlich bin. Die Frau Bundesrätin hat es ausgeführt, es sind mittlerweile 9000 Organisationen, die die AHV-Nummer verwenden. Sie hat zum Beispiel im Ständerat gesagt: Sogar Coiffeursalons benützen diese Nummer. Da muss ich Ihnen sagen: Wenn wir jetzt sagen, die Coiffeursalons dürfen sie benützen, die Armee darf sie benützen, aber die Verwaltung darf das für Personenüberprüfungen im Bereich Cybersicherheit nicht machen, dann sind wir hier ein bisschen ambivalent. Deshalb sage ich jetzt einmal, diese Diskussion hätten wir schon viel früher führen müssen. Also dieser Kampf ist verloren. Deshalb wird auch ein Teil der SVP-Fraktion diesen Minderheitsantrag jetzt ablehnen.
Wenn wir hier über diesen Minderheitsantrag diskutieren, dann muss ich Ihnen sagen: Wahrscheinlich ist er schon obsolet. Wir haben vor zwei Tagen genau in diesem Bereich das AHV-Gesetz revidiert. Das heisst eigentlich, dass wir das heute nicht mehr tun müssen. Wir machen das jetzt also wahrscheinlich für die Galerie. Aber es ist, wie es ist.
Zusammengefasst: Die SVP-Fraktion wird zu gewissen Teilen diese Minderheit nicht mehr unterstützen. Ein paar wenige werden sie unterstützen. In der Schlussabstimmung werden wir uns bei diesem Gesetz grossmehrheitlich enthalten.