Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-10
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Der Nationalrat hat am vergangenen Montag, also am 7. Dezember, die Frage des Zustimmungserfordernisses entschieden. Das war die verbleibende Differenz bei Absatz 4 von Artikel 30b. Der Bundesrat hat ja vorgeschlagen, dass für Minderjährige und Personen unter umfassender Beistandschaft die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung notwendig sein soll. Diese Position hat im Nationalrat keine Mehrheit mehr gefunden; sie wurde noch durch eine Minderheit vertreten.
Der Ständerat hat als Kompromisslösung eine Altersgrenze von 16 Jahren verabschiedet. Für jüngere Kinder und Personen unter umfassender Beistandschaft bleibt das Zustimmungserfordernis bestehen. Ich habe Ihnen bereits signalisiert, dass der Bundesrat sich dieser Lösung anschliessen würde.
Im Nationalrat wurde am Montag der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates - ich habe es erwähnt - deutlich abgelehnt; es gab eine Minderheit II (Tuena). In der Ausmarchung der Lösungen der beiden Räte hat dann die Lösung des Nationalrates mit 93 zu 81 Stimmen bei 11 Enthaltungen - das sind die Enthaltungen, die Ständerat Fässler erwähnt hat - obsiegt. Der Nationalrat spricht sich also weiterhin dafür aus, dass Minderjährige ihre Geschlechtsänderungserklärung selbstständig abgeben: Sie sollen das also ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertretung tun können, sobald sie urteilsfähig sind.
Dem Bundesrat ist der Schutz transidenter Kinder und Jugendlicher ein grosses Anliegen. Kinder und Jugendliche sind gerade im Prozess einer Geschlechtsänderung besonders verletzlich und brauchen diesen besonderen Schutz. Auch im Ausland bestehen wegen dieser Schutzbedürftigkeit eigene Verfahren. Das Zustimmungserfordernis der Eltern trägt diesem Bedürfnis Rechnung; so schlägt es der Entwurf des Bundesrates vor. Ständerat Germann hat ja zu Recht erwähnt, dass gerade Identitätsfragen in diesem Alter sehr komplex sind. Der Bundesrat hat sich in dieser Frage aber bewegt. Auch für den Bundesrat ist klar, dass dieses [PAGE 1306] Schutzbedürfnis bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 weniger ausgeprägt ist als bei jüngeren Kindern. Deshalb unterstützt der Bundesrat im Interesse der Vorlage den Kompromiss bzw. den ursprünglichen Kompromiss des Ständerates.
Wenn wir jetzt die verbleibende Differenz betrachten, so scheint mir ein Blick auf die Zahlen doch aufschlussreich; Frau Ständerätin Z'graggen hat das bereits etwas angesprochen. Geschlechtsänderungen bei Kindern unter 16 Jahren sind absolut und im Verhältnis zu den Gesamtzahlen sehr selten: 2019 betraf dies gerade einmal sieben Fälle und 2020, bis Mitte November, acht Fälle. Dem stehen im Jahresschnitt rund 200 Geschlechtsänderungen älterer Jugendlicher und Erwachsener gegenüber.
Die Zustimmung der Eltern ist aus der Sicht des Bundesrates nicht eine Schikane, sondern ein Schutzmechanismus, um auch allfällig überstürzte Entscheide zu verhindern. Keine Behörde und kein Betroffenenverein kennt das Kind so lange und so gut wie die Eltern. Der Bundesrat hat deshalb für den Zugang zum neuen, vereinfachten Erklärungsverfahren die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung vorgesehen. Das heute bestehende gerichtliche Geschlechtsänderungsverfahren bleibt urteilsfähigen Kindern und Jugendlichen offen; daran würde sich nichts ändern.
Herr Ständerat Fässler hat daran erinnert - und ich mache es auch nochmals, ich sage es zum zweiten Mal -, dass es bei dieser Vorlage um den Zugang zum vereinfachten Verfahren geht. Nur darum geht es. Und es geht somit auch darum, welche Rolle die Eltern überhaupt noch spielen sollen. Ich habe es vorhin gesagt: Ist die Zustimmung der Eltern eine Schikane? Oder haben die Eltern vielleicht im Leben eines Kindes und eines Jugendlichen doch noch eine Rolle, auch in der Begleitung von dessen Entwicklung?
Der Nationalrat möchte trotzdem ganz auf das Zustimmungserfordernis verzichten. Ihr Rat hat diese Lösung mit 27 zu 16 Stimmen deutlich zugunsten des Kompromisses der Altersgrenze 16 abgelehnt. Bei Festhalten besteht doch noch das Risiko, dass die ganze Vorlage am Schluss scheitert: Man würde wegen der wenigen Fälle, die ich erwähnt habe, in Kauf nehmen, dass eine Lösung für die gut 200 Personen, die ich auch erwähnt habe, eben nicht eingeführt werden könnte! Diese sind darauf angewiesen, dass man eine einfache Lösung hat, die auf dem Selbstbestimmungsrecht der Person basiert.
Diese Gefahr besteht nach Ansicht des Bundesrates auch, wenn man sich bei den 12- bis 16-Jährigen statt für die Zustimmung der Eltern für eine Bedenkzeit von drei Monaten entscheidet, die man dann einräumen würde. Deshalb kann das, denke ich, keine Lösung sein. Ein Sonderregime für 12- bis 16-Jährige weist zudem zwei gewichtige praktische Schwächen auf:
Erstens wäre in der Tat zu erwarten, dass die Zivilstandsämter die Urteilsfähigkeit - nicht die Geschlechtsidentität, sondern die Urteilsfähigkeit! - vermehrt durch einen Arzt begutachten lassen würden; ich glaube, Ständerat Fässler hat auch darauf hingewiesen. Dies läuft aber dem Grundgedanken der Vorlage zuwider, die Medikalisierung der Geschlechtsänderungserklärung zu überwinden und auch das Selbstbestimmungsrecht zu stärken.
Zweitens bliebe ungeregelt, wie die Zivilstandsbehörden mit einem urteilsfähigen 12-Jährigen umgehen müssten, der allein zum Amt kommt. Müssten die Eltern dann über die Abgabe der Erklärung informiert werden? Würden die Eltern über die Änderung der Eintragung des Geschlechts orientiert? Ich möchte daran erinnern, dass beispielsweise bei der Anhörung von Kindern im Scheidungsverfahren die Eltern über die Ergebnisse der Kindesanhörung informiert werden müssen. Sie sehen, dass diese Lösung der Mehrheit dem familienrechtlichen Kontext nicht gerecht würde.
Ich habe es eingangs erwähnt: Die Vorlage will das Phänomen der Transidentität im Zivilrecht anerkennen. Sie trägt damit auch zur gesellschaftlichen Enttabuisierung bei. Das ist für die Schweiz ein wichtiger Schritt. Aus Sicht des Bundesrates bleibt der ursprüngliche Kompromiss Ihres Rates, nämlich die Altersgrenze von 16 Jahren, eine gangbare Lösung auf diesem Weg.
Ich bitte Sie deshalb, festzuhalten und der Minderheit der Kommission zu folgen.