Schneider Meret · Nationalrat · 2020-12-10
Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · 2020-12-10
Wortprotokoll
Die ETHZ und die EPFL sind international für ihre Exzellenz bekannt und gehören zu den Leuchttürmen und den wichtigsten Ressourcen der Schweiz. Auch die Empa, die Eawag und die WSL sind als führende Forschungsinstitutionen anerkannt und in Anbetracht dessen, dass gerade die zukünftigen Herausforderungen neue Lösungswege und Antworten aus der Forschung erfordern, von unschätzbarem Wert. Die Regulierung und die Arbeitsweise dieser Institutionen sind daher von grösster Wichtigkeit. Hier möchte ich nur auf drei Punkte eingehen, um nicht bereits Gesagtes zu wiederholen.
Der erste Punkt bezieht sich auf die Videoüberwachung. Hier bitten wir Sie, der Minderheit zu folgen, die beantragt, den zweiten Teil von Artikel 36i Absatz 4 zu streichen. Die Verwendung von Videoaufnahmen zu Zwecken der Schulung oder der Unfallverhütung ist mehr als kritisch zu sehen, insbesondere deshalb, weil dies auch eine längere Speicherung der Daten voraussetzt. In Anbetracht dessen, dass es sich hier um sensible Daten handelt, ist dieser Passus risikobehaftet und lädt zum Missbrauch ein. [PAGE 2449]
Zweitens beantragen wir bei Artikel 37 Absatz 2bis, am Beschwerderecht der ETH und der Forschungsanstalten festzuhalten. Dieses ist essenziell für deren Unabhängigkeit und Autonomie, die für eine qualitativ hochwertige Forschung der Institutionen ausschlaggebend ist. Es kommt nicht von ungefähr, dass auch alle betroffenen Institutionen und die ETH selber dezidiert an diesem Beschwerderecht festhalten möchten und dieses auch selber für ausserordentlich wichtig erachten. Auch als Signal an die Forschungsinstitutionen vonseiten der Politik wäre die Abschaffung des Beschwerderechts und damit eine Einschränkung ihrer Autonomie verheerend.
Als dritten und letzten Punkt erwähne ich die Wahl der Beschwerdekommission in Artikel 37a Absätze 1 bis 5. Die Mehrheit der grünen Fraktion unterstützt die Mehrheitsposition. Die Hauptaufgabe dieses Ausschusses besteht darin, Beschwerden der Studierenden zu beurteilen. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Studierendenvertretung erhalten bleibt; es ist generell eine gerechte Vertretung aller betroffenen Gruppen zu gewährleisten. Das Verständnis dieser Prozesse und die Kenntnis der aktuellen ETH-Praxis sind neben der juristischen Expertise für die professionelle Beurteilung dieser Fälle wichtig und nützlich. Durch die Kompetenzübertragung an den Bundesrat ist möglicherweise nicht gewährleistet, dass dieses System aufrechterhalten werden kann.
Eine Minderheit der Fraktion, zu der auch ich selber gehöre, unterstützt jedoch die Minderheit Aebischer Matthias, die fordert, dass die Beschwerdekommission nicht vom ETH-Rat selbst, sondern vom Bundesrat gewählt wird. Dies erscheint uns formal richtiger und ist auch unter dem Gesichtspunkt der Governance und der Gewaltenteilung sinnvoll. Ich möchte Ihnen daher in meinem Namen und im Namen einer Minderheit der Fraktion für die Unterstützung der Minderheit Aebischer Matthias - gemäss Ständerat - danken.