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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-12-10

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-10

Wortprotokoll

Ich muss insgesamt vier Differenzen zum Nationalrat erläutern. Da das Gesetz verschiedene Steuergesetze anpasst, wiederholen sich bei einzelnen Bestimmungen meine Äusserungen. Bei Artikel 41a sehen Sie, welche Artikel davon betroffen sind.

Gemäss Artikel 41a kann der Bundesrat die elektronische Durchführung von Verfahren vorschreiben. Das ist hier der umstrittene Punkt. Die Diskussion drehte sich sowohl im Nationalrat wie auch in der Kommission darum, dass die Verwaltung zu früh auf das obligatorische elektronische Verfahren umstellen könnte und damit auch die Anwender zwingen würde, auf diese elektronische Plattform zu wechseln. Deshalb möchte der Nationalrat die Bestimmung streichen und dem Bundesrat diese Möglichkeit nicht geben.

Es soll berücksichtigt werden, so der Nationalrat, dass es nach wie vor KMU beziehungsweise Unternehmer und Personen gibt, die bei dieser Entwicklung nicht ganz mithalten können und nach wie vor mit Papier arbeiten. Wir sprechen hier vor allem von KMU-Unternehmern und weniger von Privatpersonen. Die Mehrheit des Nationalrates möchte es weiterhin den Steuerpflichtigen selber überlassen, wie sie ihre Abrechnung machen wollen.

Es wurde auch zu bedenken gegeben, dass kleinere Stiftungen und Vereine betroffen sein könnten. Dem wurde entgegnet, dass die Bestimmung ja nicht bedeutet, dass der Bundesrat das elektronische Verfahren sofort einführe. Wenn man diese Bestimmung streiche, werde, so die Befürchtung, nichts passieren. Zudem geht es hier vor allem um juristische Personen und deren Treuhänder. Es ist also müssig, das übliche Bild der alten Leute zu bemühen, die keine Internetverbindung haben oder elektronisch nichts machen, was ja auch nicht immer stimmt. Es geht wirklich um jene Personenkreise, die eigentlich über das benötigte Know-how und die Infrastruktur verfügen müssten. Begründet wird auch, dass man den Artikel braucht, um einen gewissen Druck darauf ausüben zu können, dass auch umgestellt wird.

Wir haben in der Kommission die Frage nach der Anzahl Betroffener und der Struktur der betroffenen Kreise gestellt. Die Frage konnte so nicht detailliert beantwortet werden, aber wir können davon ausgehen, dass es doch mehrheitlich professionelle Personengruppen sind, die betroffen sind. Bundesrat und Verwaltung betonten denn auch, dass der Bundesrat hier Flexibilität erhält, damit er reagieren kann, wenn die Zeit dafür reif ist. Im zweiten Satz von Absatz 1 steht ausdrücklich: "Dabei regelt er die Modalitäten der Durchführung." Das gibt dem Bundesrat den notwendigen Spielraum. Dieser versicherte, dass er sicher nicht übertreiben und das Elektronische nicht zu früh einführen würde.

Der Nationalrat votierte mit 111 zu 81 Stimmen für Streichen dieses Artikels. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 1 Stimmen, die Bundesratsversion zu übernehmen.