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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-12-10

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-10

Wortprotokoll

Hier wäre die dritte Differenz, die massgeblich ist und vermutlich auch eine Schlüsselbestimmung dieses Gesetzes darstellt.

Im geltenden Recht - wir befinden uns hier im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) - wurde ursprünglich eingefügt, dass für die Steuererklärungen und die dazugehörigen Beilagen für die ganze Schweiz einheitliche Formulare verwendet werden. Das war die Idee Ende der Neunzigerjahre, als man noch im Papierdenken verharrte und den Wunsch hatte, dass man die Steuerdeklaration formell so harmonisiert, dass sich die Steuererklärungen in der Schweiz nur noch durch die Wappen auf der Titelseite unterscheiden. Das blieb - der Bundesrat hat es gesagt - Wunschdenken, das hat man nicht erreicht.

Der Bundesrat schlägt denn auch vor, ganz auf Artikel 71 Absatz 3 zu verzichten. Mit der Einführung von elektronischen Verfahren würden Papierformulare zunehmend obsolet, so steht es in der Botschaft. Die Steuerkonferenz befürwortet die Aufhebung ebenfalls. Aus der Privatwirtschaft, insbesondere der Steuerberatungsbranche, gab es allerdings Widerstand. Auch der Nationalrat wollte Absatz 3 nicht aufheben, sondern anpassen. Eine Vereinheitlichung der Formulare und Datenformate solle erreicht werden - es geht also[NB]nicht nur um Formulare, sondern neu auch um Datenformate -; dies trage wesentlich zu einer Effizienzsteigerung bei den Steuerdeklarationen bei und führe zu einer Vereinfachung für die Steuerpflichtigen wie auch für die Berater.

Mit 139 zu 53 Stimmen statuierte der Nationalrat eine abweichende Formulierung zum bestehenden Artikel 71 Absatz 3 StHG: "Für die Steuererklärung und die dazugehörigen Beilagen werden für die Schweiz einheitliche Formulare und Datenformate verwendet werden." Sic! Die Formulierung ist also auch sprachlich nicht ganz geglückt. Die Kantone stören sich an dieser Formulierung, da weiterhin einheitliche Formulare erwähnt werden. Das sei nicht realistisch, man denke doch nur an die verschiedenen Abzüge und Eigenheiten, die es weiterhin gebe.

Die Kantone haben deshalb auch einen Vorschlag gemacht, der aber den Begriff "Steuererklärungen" nicht mehr enthielt. Deshalb wurde - auch in Abstimmung mit einzelnen Kantonen - Ihrer Kommission ein Kompromissvorschlag unterbreitet, der dann auch einstimmig angenommen wurde. Das ist die vorliegende Fassung Ihrer Kommission. Zudem wurde ergänzt, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen agiert. Damit ist auch der Befürchtung der Kantone, dass der Bund ohne Rücksicht auf sie agiert, Rechnung getragen.

Eine Diskussion entstand bezüglich des Begriffs der Datenformate; der Herr Bundesrat hat es auch erwähnt. Das ist kein bestehender oder klarer Begriff, das ist uns bewusst. Er umfasst jedoch nach allgemeinem Verständnis die Form, in der Daten übermittelt werden, sodass die Systeme kompatibel sind. Damit sind auch die Belege, zum Beispiel der Lohnausweis, sowie die Daten gemeint.

Es besteht weiterhin eine Differenz zum Nationalrat, der seine Formulierung, denke ich, sprachlich sowieso anpassen muss. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, hier der Kommissionslösung in Artikel 71 Absatz 3 zuzustimmen.