Studer Lilian · Nationalrat · 2020-12-10
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-10
Wortprotokoll
Folgende Haltung hat die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP zu den Differenzen gegenüber dem Ständerat bei der BFI-Botschaft.
Beim Bundesbeschluss 1 unterstützen wir bei Artikel 2 weiterhin die Nationalratsversion, weitere Mittel für die berufsorientierte Weiterbildung zu sprechen. Gerade in der momentanen Lage, so sind wir überzeugt, braucht es dieses Geld.
Hingegen unterstützen wir beim Bundesbeschluss 4 bei Artikel 1 den Ständerat, was auch dem Antrag der Kommissionsmehrheit entspricht. Hier geht es um eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für den ETH-Bereich um 15 Millionen Franken, um mit den zusätzlichen Mitteln die Lehre und Forschung im Bereich der Nachhaltigkeit und speziell in der Raumplanung zu intensivieren. Es braucht in diesem Bereich genügend Fachkräfte, und diese fehlen. Die Mitte-Fraktion ist jedoch der Meinung, dass wir uns an unserem Steuerungsmodell orientieren, nicht in die Teilautonomie der Institutionen eingreifen und somit den Erhöhungsantrag nicht unterstützen sollten. Die ETH haben aber sowieso die Möglichkeit zur Intensivierung dieser Lehre und Forschung. Als Nebenbemerkung: Die ETH haben mir erst kürzlich gesagt, dass ein neuer Masterstudiengang betreffend Raumplanung bewilligt worden sei. Sie sind also an der Arbeit, und das ist wichtig zu hören. Wir fordern hier sicher auch noch einen weiteren Einsatz, lehnen diesen Minderheitsantrag aber eben ab.
Bei der letzten Differenz möchte ich noch die Haltung zu der von der WBK-N beantragten Erhöhung des Zahlungsrahmens für Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung zugunsten des 3R-Kompetenzzentrums Schweiz um 12 Millionen erwähnen. Das 3R-Kompetenzzentrum Schweiz hat zum Ziel, Tierversuche durch andere Forschungsmethoden zu ersetzen, die Zahl der Tierversuche zu vermindern und die Belastung der Tiere bei den Versuchen zu verringern. Mit dieser Thematik hat sich die WBK intensiver auseinandergesetzt, darum beantragte sie auch diese Erhöhung und hält nun an diesem Antrag fest. Grundsätzlich ist dieser Betrag sehr unterstützungswürdig. Das Problem ist aber, dass die Erhöhung um 12 Millionen Franken nicht einfach zu bewältigen ist: Dieses Geld kann aus gesetzlichen Gründen nicht einfach zugeteilt werden, sondern der Träger muss hier "matching funds" organisieren. Wenn das Kompetenzzentrum also 12 Millionen Franken mehr erhält, müssen die Schweizer Universitäten, die daran beteiligt sind, dieselbe Summe aufwenden. Die Universitäten sind aber anscheinend nicht in der Lage, die 12 Millionen Franken in Form von Geldleistungen zu erbringen. Somit ist das Kompetenzzentrum selbst momentan gar nicht interessiert daran, mehr Geld zu erhalten - einfach, weil es selber einsieht, dass es momentan unmöglich wäre, die Geldbeträge einzuholen.
Auch wenn die Erhöhung noch so verständlich und ein guter Gedanke ist, den ich persönlich in der ersten Beratung sogar unterstützt habe, so wäre die Umsetzung, so wie wir das verstanden haben, doch paradoxerweise eher unmöglich. Es ist nicht so, dass eine Budgeterhöhung seitens der Institution nicht gewünscht würde, momentan stösst man hier aber an die Grenzen. Somit wird die Mitte-Fraktion nun dem Ständerat folgen. Ich hoffe, hier macht auch der Bundesrat noch gewisse Ausführungen dazu.