Ettlin Erich · Ständerat · 2020-12-10
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch, der Mehrheit zu folgen. Ich habe noch zwei Punkte, und zwar eine Anmerkung und dann auch noch eine Frage an den Herrn Bundesrat zur Klärung.
Es wurde jetzt das Argument gebracht, dass man 130[NB]000 Verträge ändern müsste. Da habe ich mich in der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung schlaugemacht. Dort, im Anhang 2, ist eine solche Kreditvereinbarung enthalten. Dort steht: "4. Zusicherung des Kreditnehmers: Der Kreditnehmer wird den unter dieser Kreditvereinbarung gewährten Kreditbetrag ausschliesslich zur Sicherung seiner laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwenden. Nicht zulässig sind insbesondere neue Investitionen ins Anlagevermögen." Mit dem Gesetz, das wir jetzt machen, sind solche Investitionen zulässig. Wir ändern das. Und das ist auch kein Grund, um jetzt zu sagen, man müsse alle Verträge anpassen. Wir müssten sie sowieso anpassen. Kollege Bischof hat ja ausgeführt, dass man das eigentlich auf Umwegen sowieso machen kann, und zwar insofern, als der Kreditnehmer, der eine längere Dauer beansprucht, zur Bank gehen kann. Das zu diesem Punkt.
Die Frage daraus ergibt sich für mich, auch an den Bundesrat und vielleicht zur Klärung hier im Plenum: Was ist mit den Verletzungen dieser Verträge unter der Verordnung? Die Frage tauchte jetzt auf. Die ist an mich gelangt. Wenn jemand diese Bestimmung 4, die ich jetzt vorgelesen habe - also keine Investitionen ins Anlagevermögen -, unter der Verordnung verletzt hat, wird das jetzt rückwirkend mit der Gesetzeseinführung legitimiert? Ich denke nicht. Ich denke, es bleibt eine Verletzung. Aber vielleicht hilft das, wenn wir hier eine Klärung dazu haben. Es wird dann später, wenn man den Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes und der geltenden Verordnung noch besprechen wird, sicher Fragen dazu geben.