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Schmid Carlo · Ständerat · 2002-10-02

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Darf ich Artikel 141 und 189 zusammennehmen? Es ist ein System, das zusammengehört. Der Ausgangspunkt ist für mich, dass ich gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit per se bin, aus Gründen, die Sie kennen. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, dass sich in einem System der direkten Demokratie, wo das Volk über die Gesetze beschliesst, das Gericht - auch wenn es das höchste Gericht ist - über das Volk aufschwingen kann. Streitigkeiten zwischen den Kantonen und der Eidgenossenschaft bezüglich der Kompetenzen haben jetzt im Rahmen und auch im Vorfeld dieser Beratung vonseiten der Kantonsregierungen eine unerhörte Dramatisierung erfahren. Auch jene Kantonsregierungen, die gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit sind, wollen sie hier einführen, weil sie sich sagen: Wenn man schon Richtlinien darüber erlässt, wie die Kompetenz zu verteilen ist, dann sollten wir Kantone ein Mittel haben, das gerichtlich durchzusetzen.

Nach meiner Auffassung ist auch diese an sich begrüssenswerte Auffassung nicht geeignet, meinen Widerstand gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit per se auszuschalten. Wir dürfen auch bei guten Zwecken eine schlechte Politik nicht durchlassen. Wenn Sie den Kantonen das Recht geben, einen Verfassungsgerichtsentscheid zu provozieren, dann ist das der erste Schritt zur integralen Verfassungsgerichtsbarkeit. Es werden dann die grünen Verbände kommen, nicht nur die Umweltschützer, sondern auch die Tierschützer; es werden alle kommen, die irgendwo ein Interesse an der Verfassungsgerichtsbarkeit haben, und Sie werden diesen Dammbruch bereuen. Es wird "der Fluch der bösen Tat" sein.

Nun bin ich natürlich schon der Auffassung, man sollte den Kantonen etwas entgegenkommen. Daher habe ich vorgeschlagen, die Zahl der Kantone für das Kantonsreferendum von acht auf fünf herabzusetzen, sodass fünf Kantone, fünf Grosse Räte, die Möglichkeit haben, dort, wo es nötig ist, zu sagen: Guter Bundesgesetzgeber, hier hast du deine Kompetenzlimiten überschritten. So können sie mit relativ wenig Aufwand das Referendum ergreifen. Der Gesetzgeber, in seiner "optima forma" das Volk, soll dann darüber entscheiden, ob das Parlament oder die Kantonsregierung Recht hat.

Aber stellen Sie sich einmal vor, Sie stehen vor dem Faktum, dass bei einem Gesetz, gegen welches das Referendum ergriffen worden ist, das Referendum durchgeführt worden ist und das Volk das Gesetz angenommen hat. Ich möchte jenen Grossen Rat dann sehen, der hier dann noch eine Beschwerde machen würde. Das zeigt doch deutlich, dass der Gesetzgeber, dass das Volk in diesen Fragen die oberste Entscheidinstanz sein muss.

Bei acht Kantonen ist dieses Verfahren vermutlich nicht möglich. Wir haben noch nie ein Kantonsreferendum gehabt. Mit fünf Kantonen halte ich das für bedeutend wahrscheinlicher. Warum? Es ist jene Zahl, bei der die spezifischen Gruppierungen, die an sich das Interesse haben könnten, diese Frage geltend zu machen, eingeschlossen sind. Im horizontalen Ressourcenausgleich gibt es sechs reiche Kantone, so genannte Geberkantone. Also haben Sie mit fünf Kantonen die Gewähr, dass die Geberkantone, wenn sie der Auffassung sind, der Gesetzgeber habe übermarcht, das Referendum verlangen können.

Eine andere sensible Minderheit sind die welschen Kantone. Je nachdem, wie man Freiburg und Wallis zählt - ich würde sie aufgrund der Mehrheiten auch zu den welschen Kantonen zählen -, haben Sie mit fünf Kantonen die Möglichkeit, dass das Welschland die Frage der Kompetenzbeurteilung dem Schweizervolk vorlegt.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit des Standesreferendums auch eine präventive Wirkung hat, dass wir uns hier in diesem Saal und im anderen Saal drüben vor einer glaubhaften Referendumsdrohung eher in Acht nehmen, als wenn wir bei der Zahl von acht Kantonen bleiben. Diese Referendumsmöglichkeit für fünf Kantone wird also auch eine präventive Wirkung haben, wird von vornherein den Kantonen eine grössere Gewähr geben, dass wir im Rahmen der Zuständigkeitsdiskussionen verfassungstreu bleiben.

Nun kommt man natürlich damit, dass die Kantonsinitiative abgelehnt worden sei, und dazu muss ich Ihnen sagen: Die Kantonsinitiative ist nicht mit dem Kantonsreferendum zu verwechseln. Die Kantonsinitiative ist ein offensiver Rechtsbehelf, da will man etwas Neues. Hier geht es darum, Minderheitspositionen zu schützen, und da sind wir eigentlich in der Vergangenheit immer grosszügiger gewesen. Es gibt keinen Grund, zwischen der Kantonsinitiative und dem Kantonsreferendum einen internen Konnex zu machen. Man kann gegen die Kantonsinitiative und für das Kantonsreferendum sein.

Ich möchte Ihnen noch einmal sagen: Diese Bestimmung ist im ganzen Prozedere ganz am Schluss in die Vorlage gekommen. Irgendwelche Kantone haben sie hineingedrückt, ich begreife das. Aber die Kantone haben übersehen, dass es hier um ein weit grösseres Problem als nur um die kantonale Hoheit geht. Hier steht die Frage auf dem Spiel, wer in diesem Land der Hüter der Verfassung ist. Nach meiner Auffassung sind das Volk und Stände und nicht irgendein Gericht, und sei es das Bundesgericht.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei Artikel 141 Absatz 1 und Artikel 189 Absatz 2 den Anträgen der Minderheit zuzustimmen.

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