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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2020-12-10

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-10

Wortprotokoll

Warum ist das Hinzufügen des Wörtchens "relevant" von so grosser Relevanz? Es ist eben keine philosophische Frage, Herr Lüscher, und auch keine sprachlich-linguistische, sondern es geht darum, dass das Kernelement dieser Vorlage zerstört wird: Mit den Anträgen der Mehrheit geht hier der Gewässerschutz den Bach hinunter.

In der Vergangenheit hat man Fehler gemacht bei der Beurteilung, ob Wirkstoffe und Abbauprodukte relevant sind oder nicht. Genau das wollte der Ständerat korrigieren. Neu soll eben nicht mehr eine Vorbeurteilung getroffen werden, ob Stoffe relevant sein könnten oder nicht: Es gilt einfach der Grenzwert, weil der Grenzwert ein viel besserer Wert für die Relevanz ist.

Schon heute - der Sprecher der SP-Fraktion hat das gut erklärt - werden Pflanzenschutzmittel, bei denen die erwartete Konzentration des Wirkstoffs oder der relevanten Abbauprodukte im Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird, den Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter überschreitet, nicht zugelassen. Und schon heute muss deren Zulassung bei nachträglich festgestellten Grenzwertüberschreitungen widerrufen werden.

Was die Mehrheit hier fordert, ist nichts anderes als der Status quo. Aber kombiniert mit der neuen Ausnahmeklausel im Falle der starken Beeinträchtigung der Inlandversorgung mit wichtigen landwirtschaftlichen Kulturen - das steht in Absatz 5 von Artikel 9 -, ist es sogar eine Abschwächung im Vergleich zu heute.

Worin würde der bessere Gewässerschutz bestehen? Wenn in Zukunft eben alle Abbauprodukte den Grenzwert von 0,1 Mikrogramm einhalten müssen, und zwar dann, wenn sie in Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen oder dafür vorgesehen sind, wiederholt und verbreitet in diesen Konzentrationen vorkommen. Darin besteht die echte Verbesserung der Situation rund um die Pestizide und deren Abbau in den Gewässern.

Der Ständerat hat hier das Vorsorgeprinzip aufgenommen und verstärkt, weil es in der Vergangenheit bei der Frage, ob Wirkstoffe relevant sind oder nicht, Fehlbeurteilungen gab. Chlorothalonil z. B. wurde fälschlicherweise als nicht relevant eingestuft. Man hat dann realisiert, dass dies eine Fehlbeurteilung war: Es verunreinigt das Trinkwasser seit den Siebzigerjahren und weiterhin über Jahrzehnte, ist mutmasslich krebserregend und wurde dieses Jahr verboten. Aber bis das ausgeschwemmt ist, wird es noch Jahre oder Jahrzehnte dauern. Wir sehen das bei Atrazin: Das ist seit zehn Jahren verboten und ist immer noch in zu hohen Konzentrationen nachweisbar.

Sie müssen hier Farbe bekennen: Wollen Sie den Gewässerschutz verbessern oder wollen Sie ihn verwässern? Das tun Sie exakt mit dieser Abstimmung zu den Artikeln 9 und 27 des Gewässerschutzgesetzes.

Die Grünliberalen werden dem Ständerat folgen; das entspricht den Minderheitsanträgen Baumann. Für uns ist auch klar: Wenn dieses Kernstück der Vorlage fällt, wenn dieses relevante Wörtchen "relevant" drinbleibt, noch dazu in Kombination mit der Ausnahmeklausel, dann können wir Grünliberalen diese Vorlage nicht mehr unterstützen. Denn wir sind nicht dafür zu haben, dass man auf der einen Seite Ziele und Absenkpfade vorgibt und auf der anderen Seite die Instrumente, die den Gewässerschutz wirklich stärken würden, abschwächt. Das sind genau die leeren Versprechen, welche eben die Wirkung verfehlen.

Ich bitte Sie, der Minderheit und somit dem Konzept des Ständerates zu folgen.