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Berset Alain · Bundesrat · 2020-12-14

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-12-14

Wortprotokoll

Als Genehmigungsbehörde ist der Bundesrat gesetzlich verpflichtet, einen eingereichten Tarifvertrag auf seine Konformität mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit zu prüfen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit verlangt, dass ein Tarif höchstens die transparent ausgewiesenen Kosten einer effizienten Leistungserbringung decken darf. Nach dem Gebot der Billigkeit muss der Tarif für das Gesamtsystem der sozialen Krankenversicherung wirtschaftlich tragbar sein. Zudem müssen die Tarifpartner schon vor Inkrafttreten eines neuen Tarifs sicherstellen, dass dieser per se nicht zu ungerechtfertigten Mehrkosten führt. Dazu müssen sie der Genehmigungsbehörde ein entsprechendes Konzept zur Gewährleistung dieser Kostenneutralität vorlegen. Darüber hinaus sind die Tarifpartner verpflichtet, ein langfristiges Monitoring der Kostenentwicklung während der gesamten Geltungsdauer des Tarifs sicherzustellen.

Erfüllt eine nationale Tarifstruktur diese Bedingungen nicht, kann sie vom Bundesrat nicht genehmigt werden. Betreffend Tardoc hat die Prüfung dieser Bedingungen durch das BAG stattgefunden. Die Ergebnisse wurden den Vertragspartnern in einem ausführlichen Bericht mitgeteilt.