Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-12-14
Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-12-14
Wortprotokoll
Grundsätzlich kann die grüne Fraktion den Pilotartikel unterstützen, nicht aber die Pilotprojekte für die Behandlungen im Ausland und die Einschränkung der Wahl des Leistungserbringers; Letzteres betrifft den Antrag der Minderheit II (Prelicz-Huber), welcher separat begründet wird.
Ich beantrage Ihnen zusammen mit Nationalrätin Porchet und Nationalrätin Prelicz-Huber die Streichung von Absatz 1bis Buchstabe b. Die Einführung eines Experimentierartikels offenbart eine gewisse Ohnmacht des Gesetzgebers. Es wäre sinnvoller, allgemeine Fehlanreize im Gesundheitssystem zu beseitigen, und zwar über alle Sektoren hinweg, z. B. mit dem Prinzip "ambulant vor stationär", einer stärkeren Orientierung hin zur Gesundheitsförderung und der Stärkung der Kompetenzen und der Verantwortlichkeiten der Patientinnen und Patienten.
Es kann durchaus sein, dass die Schweiz mit der Übernahme der Kosten von Behandlungen im Ausland Kosten spart. Aber gleichzeitig mutet man den Patientinnen und Patienten zu, sich mit lascheren Qualitätsvorschriften zufriedenzugeben, die von den Schweizer Behörden weder kontrolliert noch durchgesetzt werden können. Ich habe bereits in der Sommersession das Schreiben des ungarischen Investors erwähnt, der an einer Pflege- und Betreuungseinrichtung im Ausland für Menschen mit Unterstützungsbedarf aus der Schweiz interessiert ist. Wer alt und/oder krank oder behindert ist, kostet uns in der Schweiz zu viel, also schieben wir diese Personen für wenig Geld ins Ausland ab. Das ist eine der Gefahren - dies, ohne die sozialen und psychosozialen Aspekte zu thematisieren. Mit keinem Wort werden die Entwurzelung der Menschen und die grosse Erschwernis, die Menschen im Ausland besuchen zu können, erwähnt.
Mit dem heutigen Entscheid werden wir zuerst einmal ein Pilotprojekt erlauben, um dies später dann definitiv zu machen. So entlasten wir unsere OKP - aber entspricht das wirklich unserem Verfassungsartikel, "dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen"? Wohl eher nicht, das war nicht die Meinung unserer Vorgängerinnen und Vorgänger. Was ist mit den rechtlichen Folgen? Wie verfahren wir mit Kunstfehlern im Ausland? Prozessieren wir im Ausland? Es sind zu viele Fragen offen, und zu viele ethische Bedenken bleiben bestehen.
Demzufolge beantragt Ihnen die grüne Fraktion die Streichung von Artikel 59b Absatz 1bis Buchstabe b.