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Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-12-14

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-14

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, umschreibt das geltende Asylgesetz den Flüchtlingsbegriff insofern positiv, als in Artikel 3 Absatz 1 steht, dass Flüchtlinge Personen sind, die "wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind". Und im Ausländer- und Integrationsgesetz steht, dass der Vollzug eines rechtskräftig abgewiesenen Asylgesuches, das heisst die Aus- oder Rückschaffung, dann unzumutbar ist, wenn im Heimatland solche ernsthaften Nachteile zu befürchten sind.

Die Initiative will nun den Flüchtlingsbegriff negativ umschreiben: Keine Flüchtlinge sind dann die Personen, die der Initiant vorhin umschrieben hat. Und umgekehrt wäre dann im Ausländer- und Integrationsgesetz festgeschrieben, dass der Vollzug der Rückschaffung namentlich dann zumutbar wäre, wenn eben lediglich Nachteile aufgrund von Veränderungen der natürlichen Lebensgrundlagen oder infolge des Klimawandels vorlägen; dann wäre eben die vorläufige Aufnahme nicht mehr statthaft. Das ist die Auffassung, die Meinung und die Absicht des Initianten und der Minderheit.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist allerdings der Auffassung, dass der Negativkatalog, der im heutigen Asylgesetz betreffend Wehrdienstverweigerer bereits besteht, nicht noch ausgedehnt werden sollte. Man will also nicht noch weiter festschreiben, wer alles nicht berechtigt ist, ein Asylgesuch zu stellen und Asylrecht zu erhalten, sondern man will das weitgehend positiv umschrieben belassen, wie es heute ist. Auch im Ausländer- und Integrationsgesetz will man nicht festschreiben, wann die Rückschaffung zumutbar ist, sondern man will weiterhin umschreiben, wann sie nicht zumutbar ist. Das ist die Mehrheitsauffassung.

Es gibt noch zwei weitere Gründe. Einige Mitglieder der Kommission wollen damit nicht gesagt haben, dass die Folgen des Klimawandels als Asylgrund anerkannt werden sollen, aber sie wollen jederzeit und weiterhin eine individuelle Prüfung der Asylberechtigung. Ein anderer Teil der Kommission betont, dass es sinnvoller wäre, griffige Massnahmen gegen den Klimawandel selbst zu ergreifen, anstatt die Symptome des Problems zu bekämpfen.

Die Minderheit der Kommission will, mit der Begründung des Initianten, der Initiative Folge geben, weil sie befürchtet, dass der Begriff des Klimaflüchtlings im Sprachgebrauch immer breiter verwendet wird und dass dieser Sprachgebrauch früher oder später auch Einzug ins Gesetz und in die Praxis halten werde. Das will die Minderheit verhindern.

Mit 17 zu 7 Stimmen ist aber die SPK Ihres Rates der Auffassung, dieser Initiative sei keine Folge zu geben.

Als Kommissionssprecher bitte ich Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen.