Hegglin Peter · Ständerat · 2020-12-14
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-14
Wortprotokoll
Mit der Agrarpolitik 2022 plus beantragt der Bundesrat, die gesetzlichen Bestimmungen zur Landwirtschaft mittels vier Beschlüssen per 2022 auf die zukünftigen Herausforderungen auszurichten. Die Agrarpolitik soll damit an das sich verändernde Umfeld, zum Beispiel infolge des Klimawandels, technologischer Fortschritte und veränderter gesellschaftlicher Erwartungen, herangeführt werden.
Substanzielle Anpassungen auf Gesetzesebene erfolgten letztmals im Jahr 2013 mit der Agrarpolitik 2014-2017. Deren Ziele konnten in vielen Bereichen erreicht werden, es bestünden, schreibt der Bundesrat, aber Lücken. So hat sich [PAGE 1343] die Einkommenssituation in der Landwirtschaft auf tiefem Niveau verbessert. Die Kalorienproduktion konnte auf dem angestrebten Niveau gehalten werden. Die Beteiligung an Umwelt- und Tierwohlprogrammen ist gestiegen. Das ist erfreulich.
Die wichtigsten vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Landwirtschaftsgesetz sind: ein verbindlicher Absenkpfad für Stickstoff- und Phosphorverluste mit Sanktionsmöglichkeiten; ein Sozialversicherungsschutz für die Ehefrau, den Ehemann, die Partnerin oder den Partner des Bewirtschafters als Voraussetzung für Direktzahlungen; höhere Ausbildungsanforderungen für Bezügerinnen und Bezüger von Direktzahlungen.
Neu sollen Direktzahlungen nicht nach Standardarbeitskraft und Fläche, sondern pro Betrieb begrenzt und ab 150[NB]000 Franken schrittweise reduziert werden. Beim ökologischen Leistungsnachweis sollen die Vorgaben für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wirkungsvoller ausgestaltet werden. Bei den Direktzahlungsprogrammen sollen der Versorgungssicherheits- sowie der Offenhaltungsbeitrag in einen Zonenbeitrag überführt werden. Die Ressourceneffizienzbeiträge sollen in die Produktionssystembeiträge integriert werden. Letztere sollen stark ausgebaut werden.
Regionale landwirtschaftliche Strategien sollen erarbeitet werden, um die standortangepasste Landwirtschaft zu fördern. Zur Risikoabsicherung der Landwirtschaft gegen wetterbedingte Ertragsschwankungen will sich der Bund befristet an Prämien von Ernteversicherungen beteiligen. Investitionshilfen sollen für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, für innovative Technologien zur Reduktion negativer Umweltauswirkungen sowie für die Förderung der Tiergesundheit gewährt werden.
Der Bund soll Kompetenz- und Innovationsnetzwerke für die Pflanzenzucht, Tierzucht und Nutztiergesundheit finanziell unterstützen können. Die Vernetzung von Forschung, Bildung und Beratung mit der Praxis der Land- und Ernährungswirtschaft soll stärker gefördert und Pilot- und Demonstrationsprojekte sollen unterstützt werden können. Inverkehrbringer von Nährstoffen - Mineraldünger, Futtermittel - werden verpflichtet, ihre Lieferungen an landwirtschaftliche Betriebe offenzulegen.
Gemäss Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht sollen mitarbeitende Partnerinnen und Partner von Selbstbewirtschaftern ein Vorkaufsrecht erhalten. Familienbetrieben sollen modernere Gesellschaftsformen ermöglicht werden. Die Überschreitung der Belastungsgrenze zur Vergabe von Hypothekarkrediten soll in Zukunft durch Banken und Versicherungen mit Sitz in der Schweiz ohne Bewilligung möglich sein. Im Gewässerschutzgesetz soll die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung von 3 auf 2,5 Düngergrossvieheinheiten pro Hektare reduziert werden. Im Tierseuchengesetz wird mit einem neuen Zweckartikel die aktuelle Situation abgebildet und die Tiergesundheit als unerlässlicher Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung integriert.
Schlussendlich werden mit dem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022-2025 dem Parlament drei Zahlungsrahmen sowie ein Verpflichtungskredit im Bereich der Strukturverbesserung unterbreitet. Die Höhe der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen soll mit 13,774 Milliarden Franken nominal weitgehend den in den Jahren 2018 bis 2021 geplanten Ausgaben entsprechen.
Weitere hängige Geschäfte mit einem Bezug zur Landwirtschaft sind die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative und die parlamentarische Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", welche die WAK-S erarbeitet hat. Nicht zuletzt spielen das Mercosur-Abkommen oder auch weitere Freihandelsabkommen eine Rolle. Zudem sind weitere die Landwirtschaft betreffende Initiativen in der Vorbereitung, so z. B. zur Massentierhaltung. So weit die Rahmenbedingungen.
Die Kommission hatte ursprünglich vorgesehen, die Agrarpolitik 2022 plus in der Herbstsession in den Ständerat zu bringen. Da die Corona-Krise zu einer Verzögerung der Beratung führte, musste der Zeitplan angepasst werden. Mit 9 zu 4 Stimmen beschloss die Kommission sodann, die Volksinitiativen "für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung" und "für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" sowie die Kommissionsinitiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" prioritär und gleichzeitig zu behandeln. Das Vernehmlassungsverfahren zur parlamentarischen Initiative endete am 17. Mai dieses Jahres. Die WAK-S nahm dann an ihrer Sitzung vom 2./3. Juli die inhaltliche Beratung dieser Geschäfte auf, um sie in der Herbstsession in den Ständerat zu bringen. Dank diesem Vorgehen können die Fristen für die Behandlung der Volksinitiativen eingehalten werden, und es liegen zum Zeitpunkt der Abstimmungskampagne Ratsbeschlüsse zur parlamentarischen Initiative vor.
Nachdem die Kommission die Sistierung der Agrarpolitik 2022 plus beschlossen hatte, nahm sie weitere substanzielle Artikel des Landwirtschaftsgesetzes, die der Bundesrat als "Massnahmenpaket Trinkwasser" in der Agrarpolitik vorschlug, in die parlamentarische Initiative auf, und zwar die Artikel 6a, "Nährstoffverluste", 70a, "Auflagen zum ökologischen Leistungsnachweis", und 164a, "Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen". Nachdem wir die[NB]parlamentarische[NB]Initiative in der Herbstsession diskutiert und beschlossen haben, hat sie der Nationalrat letzte Woche beraten. Zur finalen Beratung wird es in der Frühjahrssession kommen.
Die Kommission verfügt durch diese Auftrennung und durch die Übernahme der Absenkpfade für Pestizide und Nährstoffe mehr Zeit für die Beratung der Agrarpolitik, welche eine sehr komplexe Vorlage ist, wie aufgrund der vorgängig genannten wichtigsten Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes offensichtlich wird. An den Anhörungen Anfang Juli waren die Kantone durch die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz vertreten. Von bäuerlicher Seite waren der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband und die Agrarallianz vertreten. Die Kommission lud auch den Dachverband Economiesuisse sowie die Deutsch- und die Westschweizer Konsumentenorganisationen ein. Das Spektrum der geäusserten Ansichten war breit. Es reichte von Eintreten mit Anpassungen bis zu Eintreten mit Rückweisung und Überarbeitung. Im Hinblick auf die Eintretensdebatte verlangte die WAK-S schliesslich einen Zusatzbericht von der Verwaltung, in welchem die vielen Fragen, die bei den Anhörungen in der Kommission im Juli aufgekommen waren, beantwortet werden sollten.
Am 21. August setzte die WAK-S die Beratung fort. Einleitend nahm sie vom Zusatzbericht Kenntnis, welcher jedoch nicht alle Fragen abschliessend beantworten konnte. Nach einer intensiven Debatte beschloss sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Kommissionspostulat zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Ebenfalls mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte sie einem Antrag zu, die Behandlung der drei Erlassentwürfe der Agrarpolitik 2022 plus - Landwirtschaftsgesetz, Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht und Tierseuchengesetz - zu sistieren, bis der Bundesrat das Kommissionspostulat mit einem Bericht erfüllt hat. Dies sollte spätestens 2022 der Fall sein.
Was bewog die Mehrheit der WAK-S zum Sistierungsantrag mit Kommissionspostulat?
1.[NB]Es besteht kein dringender Handlungsbedarf für Anpassungen, nachdem die parlamentarische Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", die umweltrelevanten Massnahmen der Agrarpolitik 2022 plus aufgenommen hat.
2.[NB]Die bestehende Agrarpolitik wird von der Landwirtschaft und der Bevölkerung getragen und bildet eine gute Grundlage. Sie ist noch nicht konsolidiert und auch noch nicht ausgewertet.
3.[NB]Keine einzige Stellungnahme verlangte Eintreten und Zustimmung zu den Entwürfen in der vorliegenden Form. Wer Eintreten verlangte, machte einen grossen Handlungsbedarf geltend, der in vielen Fällen diametral vom Entwurf des Bundesrates abweicht.
4.[NB]Die Agrarpolitik 2022 plus bietet der Landwirtschaft keine langfristige Perspektive und Zielsetzung und ist in der aktuellen Fassung unausgereift. [PAGE 1344]
5.[NB]Vorgaben der Bundesverfassung, wie Artikel 104a, werden in der Agrarpolitik 2022 plus nicht umgesetzt. Mit der Agrarpolitik 2022 plus wird der Landwirtschaft bestes Kulturland entzogen, obwohl das agrarpolitische ökologische Flächenziel erreicht ist und vor allem qualitative Verbesserungen notwendig werden.
6.[NB]Der Bruttoselbstversorgungsgrad beträgt im Jahr 2025, bei einer konstant wachsenden Bevölkerung, 52 Prozent gegenüber 56 Prozent bei einer Fortführung der aktuellen Agrarpolitik. Die landwirtschaftliche Produktion wird mit der Agrarpolitik 2022 plus somit um mindestens 7 Prozent gedrosselt. Aktuell zeigen sich in der Corona-Krise deutliche Veränderungen. So mussten dieses Jahr 4800 Tonnen Butter zusätzlich importiert werden, um eine Unterversorgung zu verhindern. Ähnliches passiert auch beim Käse.
7.[NB]Für importierte Lebensmittel sollen weiterhin nur die lebensmittelrechtlichen Mindestanforderungen gelten. Die unterschiedlichen Produktionsmethoden im Pflanzenbau oder bei der Tierhaltung werden mit Verweis auf WTO-Regelungen nicht berücksichtigt. Der Bundesrat will bei uns verbotene Produktionssysteme nicht einmal deklarieren lassen; siehe[NB]die Debatte von letzter Woche zur Motion 20.4267 der WBK-S, "Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden". Im Zusatzbericht an die WAK-S werden Mehrwerte und Mehrerlöse prognostiziert, ohne dabei die produktionstechnischen Risiken in Bezug auf gewünschte Qualitäten und Mengen zu berücksichtigen. Höhere Produktionsstandards verursachen primär höhere Kosten, welche dann von den Konsumentinnen und Konsumenten erst noch getragen werden müssten.
8.[NB]Mit dem vorliegenden Entwurf der Agrarpolitik 2022 plus soll der Zahlungsrahmen nicht erhöht werden, gleichzeitig werden jedoch komplexe und produktionsverteuernde Massnahmen eingeführt.
9.[NB]Gemäss Berechnungen von Agroscope soll das prognostizierte sektorale Einkommen mit der Agrarpolitik 2022 plus zunehmen. Die Umsetzung der Massnahmen zur Erreichung des Absenkpfades bei den Nährstoffen führt aber zu einem Produktionsrückgang, weshalb das Sektoreinkommen um 265 Millionen Franken tiefer zu liegen kommt als bei einer Weiterführung der bisherigen Agrarpolitik und sich somit auch das Einkommen weniger gut entwickelt, dies bei einem Berufsstand, bei welchem bereits heute nur 20 Prozent der Betriebe den Vergleichslohn erreichen.
10.[NB]Auf Stufe Einzelbetrieb konnten die finanziellen Auswirkungen der geplanten Agrarpolitik 2022 plus nicht aufgezeigt werden. Es muss aber mit substanziellen Verschiebungen gerechnet werden. Für die Mehrheit der Kommission war nicht nachvollziehbar, dass es zu Mittelverteilungen zwischen den Acker- und Spezialkulturbetrieben und den Grünlandbetrieben in der Berg- und der Hügelzone kommen soll. Vor allem die in der Schweiz standortgerechteste Produktionsmethode, die Grünland-Landwirtschaft mit Rindviehhaltung, scheint die Verliererin der Agrarpolitik 2022 plus zu sein, weshalb sie sich am vehementesten dagegenstellt. Sie sah sich zur Stellungnahme veranlasst, in der Agrarpolitik 2022 plus sei keine einzige neue Massnahme zu erkennen, welche die Wertschöpfung der Landwirtschaft effektiv erhöhe.
11.[NB]Kritisch beurteilt wurde auch die einseitige Verschärfung der Regelung für Düngergrossvieheinheiten im Gewässerschutzgesetz, obwohl die Betriebe eine ausgeglichene Nährstoffbilanz haben. Vielmehr sieht die Kommission übergreifenden Handlungsbedarf zur Schliessung der Kreisläufe aller Nährstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette. Sie will eine ganzheitliche Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion.
Dies waren die Überlegungen der Kommission. Überlegungen für ein Nichteintreten auf die Vorlage fanden aber keine Mehrheit. Bei einem Nichteintreten des Ständerates könnte es sein, dass das Geschäft den Rat wechselt, dann nämlich, wenn der Nationalrat sich im Nachgang für Eintreten aussprechen sollte. Mit einer Sistierung bleibt das Geschäft in unserem Rat.
All diese Überlegungen, die ich jetzt angestellt habe, sind in das Postulat eingeflossen, welches Ihnen die Mehrheit zur Annahme empfiehlt.
Die Minderheit spricht sich gegen eine Sistierung und gegen das Postulat aus, da sie es für dringlich erachtet, einen stabilen Rechtsrahmen für einen Berufszweig zu schaffen, der unter starkem Druck steht. Es werde die Gelegenheit verpasst, die Landwirtschaft rechtzeitig auf die zahlreichen internationalen Entwicklungen und ökologischen Herausforderungen vorzubereiten, der sie sich in den kommenden Jahren zwangsläufig stellen müsse.
Damit schliesse ich und empfehle Ihnen seitens der Mehrheit der Kommission, diese drei Beschlüsse zu sistieren.