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AB 274850

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-15

Wortprotokoll

Vielleicht auch aus meiner Sicht kurz zu den Bemerkungen, ein neues Covid-Bürgschaftsprogramm vorzulegen: Wir stellen einfach fest, dass die Kreditversorgung funktioniert. Man bekommt bei den Banken Kredite. Man muss sie zu einem günstigen Zinssatz verzinsen, aber das Kreditwesen funktioniert. Das ist eine völlig andere Situation, als wir sie im Frühjahr hatten. Wenn jemand heute keine Kredite erhält oder Probleme dabei hat, dann deutet das darauf hin, dass der Kreditgeber, also die Bank, die Situation als kritisch beurteilt. Dann stellt sich einfach die Frage: Ist es am Steuerzahler, in kritischen Situationen, in denen die Banken kein Geld mehr geben, Geld nachzuschiessen? Wir verneinen diese Frage, denn es gilt auch die Interessen des Steuerzahlers und des Bundes, die Mittel gezielt einzusetzen, zu berücksichtigen. Im Moment sehen wir kein neues Programm vor. Dies zu diesem Punkt.

Zur Frage von Frau Regula Rytz: Wir haben keinen Beschluss gefasst, eine neue Insolvenzsperre aufzustellen. Wir werden die Situation aber verfolgen. Sollte sie sich nach dem 22. Dezember wieder beruhigen, dürfte es nicht notwendig sein. Wenn nicht, müsste man das wohl zusammen mit den Branchenverbänden, aber auch mit den Kantonen, genauer anschauen. Im Moment ist aber nichts vorgesehen.

Nun zur Differenz, die wir noch bei der Dauer der Rückzahlung haben: Es ist richtig, Sie haben das erwähnt, dass wir 135[NB]000 Verträge abgeschlossen haben, also nicht wir, sondern die Banken mit den Kreditnehmern. Wenn Sie sagen, dass wir die Verordnung oder die Bedingungen in anderen Bereichen auch geändert haben, dann stimmt das. Aber wir haben sie nur dort geändert, wo ein Verhältnis zwischen dem Bund als Bürgschaftsgeber und dem Kreditnehmer besteht. Wenn Sie jedoch hier etwas ändern, greifen Sie in das Vertragswesen zwischen Bank und Kreditnehmer ein. Das ist eine andere Grössenordnung. Sie ändern damit 135[NB]000 Verträge mit einem Dritten, der dazu nichts sagen kann. Dieser Dritte sind 124 Banken, die 135[NB]000 Verträge mit Unterschriften abgeschlossen haben. Es ist also ein wesentlicher Unterschied. Ich glaube, das ist schon ein wichtiger Grundsatz, dass man nicht einfach 135[NB]000 Verträge ändert beziehungsweise die Kreditgeber dazu zwingt, sie zu ändern.

Sie haben das vor allem mit den Härtefällen begründet. Ich bin der Überzeugung, dass die Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, gerade für Härtefälle besser ist, weil man nach fünf Jahren eine Analyse vornehmen muss. Wer nach fünf Jahren nicht zurückbezahlen kann, muss einen Amortisationsplan vorlegen. Wir zwingen diese Unternehmen also, eine Standortbestimmung vorzunehmen, eine Verlängerung zu beantragen und zu sagen, wie sie das dann lösen wollen. Wenn Sie genau diese Betriebe acht Jahre lang sozusagen im Elend belassen und diese einfach weitermachen können, dann leisten Sie diesen einen schlechten Dienst. Wir müssen ja schauen, dass sie wieder auf die Beine kommen. Wenn sie nach fünf Jahren einen Amortisationsplan vorlegen und [PAGE 2545] mit dem Kreditgeber verhandeln müssen, dann ist diese Härtefalllösung mit der möglichen Verlängerung auf zehn Jahre, die wir vorschlagen, die bessere Lösung. Einfach acht Jahre zuzuwarten, nichts zu machen, dient genau jenen Unternehmen, die Probleme haben, nicht.

Ein weiteres Argument für das Beharren auf fünf Jahre sind die gleich langen Spiesse. Wir haben die Kredite im Frühjahr mit der klaren Auflage, sie seien in fünf Jahren zurückzuzahlen, aufgelegt. Wenn Sie das jetzt verlängern, tun Sie all jenen Unrecht, die damals keinen Kredit verlangt und versucht haben, die Situation mit eigenen Mitteln zu überbrücken, oder die allenfalls bei einer Bank einen Kredit aufgenommen haben. Wenn Sie das jetzt im Nachhinein ändern, dann werden Sie Tausende finden, die sagen: "Wenn ich das gewusst hätte!" Wir haben dafür zu sorgen, dass gleich lange Spiesse gelten. Wir können nicht im Nachhinein solche massgebenden Bedingungen ändern. Das ist nicht fair gegenüber den KMU, das ist nicht fair gegenüber den Unternehmen.

Deshalb bitte ich Sie, jetzt nicht 135[NB]000 Verträge zu ändern, zu denen wir nichts beigetragen haben. Auf diesen Verträgen fehlt die Unterschrift des Bundes. Bei den Härtefalllösungen ist unsere Lösung die bessere, weil sie sehr rasch dazu führt, dass man sich überlegt, wie man das zurückzahlen muss. Wir haben dafür zu sorgen, dass gleich lange Spiesse für alle gelten. Wir sollten nicht im Nachhinein Bedingungen ändern und anderen Leuten Unrecht zufügen.

Ich bitte Sie also hier, beim Bundesrat und beim Ständerat zu bleiben und diese letzte Differenz auszuräumen.