Müller Leo · Nationalrat · 2020-12-15
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-15
Wortprotokoll
Die WAK unseres Rates hatte an der Sitzung vom 14. Dezember drei Differenzen und ein Rückkommen zu beraten. Die erste Differenz betraf Artikel 2 Absatz 4. Hier hat sich die Kommission ohne anderslautenden Antrag der Version des Ständerates angeschlossen. Dann haben wir eine weitere Differenz zu Artikel 3, "Rückzahlungsfrist"; ich komme dann darauf zurück. Die dritte Differenz betraf Artikel 23, "Aufgaben der Revisionsstelle". Auch hier hat die Kommission sich entschieden, der Version des Ständerates zu folgen. Auch hier gab es keinen anderslautenden Antrag. Das Rückkommen auf Artikel 25a beinhaltete insbesondere, dass der Bundesrat verpflichtet würde, ein neues Kredit- bzw. Liquiditätsprogramm aufzulegen. Dieses Rückkommen wurde dann mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.
Nun zur einzigen Differenz, die wir haben, zur Dauer: Hier wurden die Argumente pro und contra schon mehrmals vorgetragen. Einfach nochmals so viel: Wir haben jetzt bereits bald ein Jahr hinter uns, und ein weiteres Jahr wird die Krise sicher noch andauern. Dann würden für die Rückzahlung noch etwa drei Jahre verbleiben, und da ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass das zu kurz ist.
Ein weiteres Argument: Viele KMU erwirtschaften ein relativ kleines Ebitda, und deshalb ist es wohl unmöglich, mit dem erwirtschafteten dünnen Ebitda die Rückzahlung innert dieser fünf Jahre vorzunehmen.
Dann vor allem nochmals zum Hauptargument, das der Bundesrat mehrmals vorgetragen hat, es seien diese 130[NB]000 oder 135[NB]000 Verträge zu ändern: Das Parlament hat auch andere Punkte geändert. Insbesondere hatte der Bundesrat vorgesehen, dass diese Gelder nicht für Neuinvestitionen verwendet werden dürfen. Das Parlament hat beschlossen, dass diese Gelder auch für Investitionen ins Anlagevermögen verwendet werden können. Hier haben wir auch einen entscheidenden Punkt, der geändert wurde. Deshalb müssen diese Verträge, wenn man den Argumenten des Bundesrates folgt, so oder so geändert werden. Die Dauer wäre wohl noch der einfachste Punkt. Es wäre auch anders möglich. Wenn jemand diesen Kredit nicht zurückbezahlen kann, kann er zur Bank gehen und sagen: "Im Gesetz steht acht Jahre, ich mache das geltend." Dann wäre diese Vereinbarung wohl so zu treffen. In diesem Sinne hat also die Mehrheit der Kommission das Argument dieser Vertragsänderungen nicht so hoch[NB]gewichtet wie die Verlängerung dieser Frist auf acht Jahre.
Noch ein Letztes - ich habe es letztes Mal schon gesagt und sage es nochmals -: Der Kompromiss war, hier auf acht Jahre zu gehen, aber im Gegenzug dazu das Ganze nicht zinsfrei zu machen. Der Bundesrat kann vielmehr, wie er damals vorgeschlagen hat, die Zinsen festlegen. Das war der Kompromiss.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, diesen Kompromiss nun mitzutragen. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen.