David Eugen · Ständerat · 2002-10-02
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Die Minderheit, die in diesem Fall aus allen Mitgliedern der CVP-Fraktion besteht, ist klar der Meinung, dass man auf die Vorlage eintreten sollte. Wir beantragen Ihnen dies auch.
Wir haben im Steuerrecht nun seit sicher zehn Jahren sowohl im Bereich der Familienbesteuerung als auch im [PAGE 901] Bereich der Wohneigentumsbesteuerung darüber diskutiert, welches die besten Wege sind, erstens um das System zu verbessern und zweitens um die Steuerpflichtigen endlich etwas zu entlasten. Es muss ja letztlich das Hauptziel dieser Übung sein, dass die Steuerpflichtigen etwas davon haben. Es geht hier nicht darum, dass sich Professoren am System A oder B erfreuen oder dass sich gewisse Verbände bestimmte Systeme besser vorstellen können als andere; und insbesondere geht es auch nicht darum, ob es die Steuerberater lieber hätten, wenn man es so lässt, wie es jetzt ist, oder wenn man es ändert. Entscheidend ist für mich an der ganzen Geschichte, dass die Steuerpflichtigen, d. h. die Bevölkerung im steuerlichen Bereich sowohl bei der Familienbesteuerung wie auch bei der Wohneigentumsbesteuerung endlich die lange versprochene Entlastung erhält.
Ich möchte nicht verhehlen, dass ich - wenn ich den Mehrheitsantrag sehe - damit natürlich auch den Gedanken verbinde, dass mit dieser Übung alles im Sand verläuft, dass man am Schluss gar nichts hat. Der Kommissionspräsident hat es jetzt schon angetönt: Wenn man dann eventuell so oder anders stimmen würde, dann kann die Vorlage gar nicht behandelt werden. Sie muss wieder in die Kommission zurück; es muss darüber nochmals diskutiert werden, und sie kann auch im Winter nicht behandelt werden. Dann verlieren wir - und im Übrigen auch der Bundesrat - das Ziel, das wir uns gemeinsam für diese Legislatur gesetzt haben, nämlich in diesen beiden Bereichen hier eine steuerliche Entlastung umzusetzen. Dann müssen wir uns fragen, ob wir dazu überhaupt fähig sind. Wenn Kollege Leuenberger sagt, das sei überhaupt nicht notwendig, wir brauchten überhaupt keine steuerliche Entlastung, dann gestehe ich ihm das zu. Das ist eine politische Meinung, die man haben kann. Wir von der CVP-Fraktion haben hier eine andere Meinung; wir sind der Ansicht, dass sowohl bei der Familie, insbesondere dort auch bei den Kindern, als auch hier beim Wohneigentum eine Entlastung erfolgen soll.
Nun zu dieser leidigen Systemfrage: Wir wissen alle - ich möchte vier Punkte aufzählen -, warum wir überhaupt diesen Systemwechsel machen sollten. Wir ändern das System ja nicht nur um der Freude willen, sondern wir wollen damit effektiv und insbesondere für die Steuerpflichtigen eine Verbesserung herbeiführen. Das muss das Ziel der ganzen Übung sein.
Wir wissen, das ist der Punkt 1 beim heutigen System, dass mit der geltenden Eigenmietwertbesteuerung dem Steuerpflichtigen fiktives Einkommen aufgerechnet wird. Es braucht jeweils sehr viel, um den Betroffenen zu erklären, warum sie hier überhaupt ein Einkommen versteuern müssen; sie haben ja gar kein Einkommen erzielt. Die vom Kommissionspräsidenten zitierte Witwe ist jene Person, wo der Fall wirklich akut wird. Es sind Personen mit relativ kleinem Renteneinkommen, die in einem eigenen Haus wohnen und nachher zusätzlich zu ihrem Renteneinkommen dieses fiktive Einkommen aus dem Haus besteuern lassen müssen. Dazu kommt noch, dass wir mit dieser fiktiven Einkommensbesteuerung jene Leute bestrafen, die ihre Ersparnisse ins Haus investiert haben. Ich muss Ihnen sagen, das ist das, was mich am meisten stört. Jene Personen, die ein Leben lang gespart haben, das Geld ins Haus gesteckt haben, sich auch bemüht haben, möglichst wenig Schulden zu machen, werden mit dem heutigen System steuerlich bestraft. Nicht umsonst ist in allen Kantonen diese Eigenmietwertbesteuerung immer wieder ein Thema, das in einem bestimmten Rhythmus immer wieder auf der Traktandenliste der kantonalen Parlamente und der Regierungsräte steht.
Damit komme ich zum Punkt 2, zum zweiten Nachteil dieses heutigen Systems. Sie wissen, dass dieser Eigenmietwert, so wie er heute festgesetzt wird, mit Schätzungen zusammenhängt. Das heisst, in gewissen Abständen werden die Liegenschaften geschätzt, und das "Schöne" ist jeweils, dass man eine höhere Steuerrechnung hat, nachdem der Schätzer da war. Es ist gar nichts passiert, man hat keinen Franken mehr verdient, nichts ist passiert - es stand einfach der Schätzer an der Haustür, hat geklingelt, hat das Haus angeschaut, und nachher kriege ich eine höhere Steuerrechnung. So ist heute die Sachlage; das ist doch ein unmögliches System!
Genau diese Tatsache, dass mit den Schätzungen laufend Steuererhöhungen umgesetzt werden, trifft die Bevölkerung, die Steuerpflichtigen an einem ganz empfindlichen Nerv. Das kann niemand verstehen, dass das so ist. Es ist auch nicht zufällig so, dass genau aus diesem Grund heraus alle umliegenden Staaten, die europäischen Staaten überhaupt, dieses System seit langem aufgegeben haben.
Dieses System geht auf die deutsche Steuerrechtstheorie von Anfang des letzten Jahrhunderts zurück, wo man mit Perfektionismus arbeitete, ein perfektes Steuersystem umsetzen wollte und daher mit fiktivem Einkommen arbeiten musste. Wir haben als einziges Land diesen Perfektionismus beibehalten, obwohl er, wie die Praxis zeigt, mit schwerwiegenden Mängeln behaftet ist.
Damit komme ich zu Punkt 3: Dieses System führt zu grossen Differenzen in der Schweiz. Das Grundeigentum wird am einen Ort so besteuert, am anderen Ort anders. Ich erlebe das etwa, wenn man mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Kantonen zusammenkommt, die zum Beispiel in einer Eigentumswohnung wohnen; vier Zimmer, fünf Zimmer, drei Zimmer, man kann das vergleichen. Da hört man von unglaublichen Unterschieden, die auf dieses System zurückzuführen sind. Wenn man nämlich fiktives Einkommen besteuern muss, ist es eben auch eine Fiktion, wie man dieses Einkommen ermittelt. Diese Fiktion wird in Amtsstuben festgelegt. Jeder schafft sich irgendeine Wolke, und nachher wird nach dieser Wolke besteuert. Daher haben wir diese grossen Differenzen im Steuersystem.
Das ist eine Hauptursache, weshalb das Bundesgericht eingeschritten ist und gesagt hat: So geht es nicht weiter, dass wir in der Schweiz derartige Differenzen in der Besteuerung haben. Mit anderen Worten: Von Bundesrechtes wegen, von Verfassungsrechtes wegen - Artikel 8 der Bundesverfassung - muss hier der Bundesrichter Korrekturen machen. Ich weiss nicht, ob Sie wissen, wie viele Eigenmietwertprozesse es in der Schweiz gibt. Das sind sicher die häufigsten Steuerprozesse in jedem Kanton, und es sind auch die Prozesse, die immer wieder ans Bundesgericht gelangen. Dauernd wird darüber gestritten: Werde ich in meinem Kanton korrekt besteuert? Warum hat der andere, mein Nachbar, eine ganz andere Steuerrechnung? Warum hat der Kollege im anderen Kanton eine ganz andere Steuerrechnung? So ein System soll und darf man einfach nicht weiterführen!
Ich komme zu Punkt 4: Ein schwerwiegender Mangel des heutigen Steuersystems ist, dass es die Eigentumsbildung nicht fördert. Das widerspricht dem Verfassungsartikel über die Förderung der Eigentumsbildung. Was das heutige System nämlich fördert, ist das Schuldenmachen - das ist das, was gefördert wird. Wer nämlich viele Schulden hat, kann viele Abzüge machen, und je höher die Schulden sind, desto höher sind die Abzüge - eigentlich ein bizarres System.
Ich denke, gerade die letzte Zeit hat vielen Betroffenen gezeigt, wie sich die Empfehlungen ihrer Steuerberater, viele Schulden auf das Haus zu machen und dafür das Geld in Aktien zu stecken, bei ihnen ausgewirkt hat. Das wurde ja den Leuten empfohlen und sogar aufgeschwatzt, um Steuern zu sparen, weil es hiess, das schweizerische Steuersystem sei so, dass das Schuldenmachen belohnt werde. Wenn man viele Schulden mache, könne man nämlich viele Abzüge machen. Vor allem wenn ich die Schweiz mit unseren Nachbarländern Deutschland und Österreich vergleiche, bin ich eigentlich auch überzeugt, dass unsere niedrige Eigentumsquote doch stark mit der Tatsache zusammenhängt, dass wir im steuerlichen Bereich ein falsches System haben - ein System, das nicht den Erwerb von Grundeigentum belohnt, sondern das Schuldenmachen.
Ich habe nun versucht, die Nachteile des heutigen Systems zu schildern, und möchte jetzt sagen, wie der Systemwechsel mit diesen Nachteilen umgeht und welche Verbesserungen er bringt.
1. Aufrechnung fiktiver Steuern: Ich habe mir erlaubt, Ihnen ein Blatt zu verteilen, auf welchem Sie anhand einer Grafik etwa sehen können, wie das aussieht. Ich möchte das kurz [PAGE 902] erklären, da es nicht ohne weiteres verständlich ist. Die beiden linken Kolonnen bedeuten die heutige Situation, in der Mitte haben wir die Fassung des Bundesrates und der Minderheit und rechts den Antrag der Mehrheit. Die Steuern funktionieren wie folgt: In einer Kolonne werden die Einkünfte ermittelt - da wird der Eigenmietwert aufgerechnet -, und nachher gibt es in der zweiten Kolonne die Abzüge mit den beiden Elementen Unterhalt und Schuldzinsen. Sie sehen nun, dass bei der Variante der Minderheit der erste Punkt total beseitigt wird; es wird kein fiktives Einkommen mehr aufgerechnet. Das ist vorbei, und das ist der zentrale Punkt des Systemwechsels: Wir können auf die Fiktion und alle für die Steuerpflichtigen damit verbundenen Nachteile verzichten; Sie sehen damit auch, dass die Kolonne der Einkünfte entsprechend tiefer liegt, weil die fiktiven Eigenmietwertrechnungen nicht mehr bestehen.
2. Der Systemwechsel hat den Vorteil, dass Sie keine Schätzungen mehr vornehmen müssen. Es gibt mit anderen Worten - abgesehen von den Schätzungen für die Gebäudeversicherungen und die Vermögenssteuer - auch keine Eigenmietwertschätzung mehr; das ist definitiv vorbei. Auf jeden Fall müssen Sie nicht mehr damit rechnen, dass allein aufgrund der Tatsache, dass der Schätzungsbeamte in Ihrem Haus war, Ihre Steuerrechnung im nächsten Jahr um erhebliche Frankenbeträge höher ausfallen wird. Diesen Vorgang, der unglaublich viele Leute stört, gibt es nicht mehr.
3. Zu den Steuerdifferenzen in der Schweiz: Die Minderheit präsentiert Ihnen eine harmonisierte Lösung, d. h., die heute in der Schweiz bei der Besteuerung bestehenden Differenzen gibt es künftig nicht mehr. Auch dieser Nachteil ist beseitigt.
4. Zur Eigentumsbildung verweise ich auf die Situation, wie sie für den Normalfall und für den Neuerwerber dargestellt ist. Eigentumsförderung muss doch dort ansetzen, wo sich jemand eine Eigentumswohnung kauft oder ein Eigenheim erwerben kann. Dort muss der steuerliche Impuls gesetzt werden, und daher kommt das System des Bundesrates und der Minderheit dort zum Tragen, wo ein Neuerwerber eine neue Wohnung erwirbt. Er hat dann nämlich das Anrecht, während zehn Jahren seine Schuldzinsen abzuziehen. Sie sehen das auch am Beispiel, dass damit seine steuerbaren Nettoeinkünfte massgeblich sinken.
Mit anderen Worten: Ich bin der Meinung, dass diese Minderheitsvariante die vier Nachteile, die das heutige Steuersystem hat, vollständig beseitigt und daher die bessere Lösung ist. Die Minderheit schlägt Ihnen daher vor, zu dieser Variante zu wechseln.
Gestatten Sie mir jetzt noch ein paar Worte zu den Anträgen der Mehrheit. Was macht die Mehrheit mit diesen Nachteilen, die das heutige System hat?
1. Aufrechnen von fiktivem Einkommen: Es wird weiterhin fiktives Einkommen aufgerechnet. Der Eigenmietwert bleibt.
2. Schätzungsprobleme: Die Schätzungsprobleme werden verändert, indem jetzt nämlich vorgesehen ist, dass ein Marktwert zu schätzen ist. Der Marktwert ist ja nach der gesetzlichen Vorgabe regelmässig zu schätzen; es ist also damit zu rechnen, dass die Schätzungen noch häufiger erfolgen müssen, wenn wir dem System folgen, das hier vorgeschlagen wird.
3. Die Differenzen in der Schweiz: Hier gebe ich der Mehrheit Recht. Die Differenzen in diesem Punkt werden vermutlich mehr oder weniger ausgeebnet, weil es eine klare Vorgabe gibt: einen Eigenmietwert von 60 Prozent des Marktmietwertes. Sicher wird das Bundesgericht nachher diese Definition des Marktmietwertes festlegen, und damit wird es in der Schweiz zu einer gewissen Vereinheitlichung der Besteuerungspraxis kommen.
4. Förderung der Eigentumsbildung: Hier bin ich der Meinung, dass nichts geschieht. Es wird weiterhin das Schuldenmachen gefördert. Ich behaupte sogar, mit dem System eines Eigenmietwertes von 60 Prozent des Marktmietwertes werde ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, Schulden zu machen. Es ist ja klar: Damit können Sie Ihr steuerbares Einkommen noch mehr kürzen, wenn Sie mehr Schulden haben. Es geht dann nicht mehr nur darum, den Eigenmietwert mit den Schulden zu beseitigen, sondern es geht auch noch darum, dass Sie auf diesem Weg Ihr Arbeitseinkommen mit Schuldzinsen reduzieren können. Es wird also ein deutlicher zusätzlicher Anreiz geschaffen, um die Verschuldung zu erhöhen.
Aus diesen Gründen - vor allem auch aus dem letzten Grund - ist es keine gute Lösung, wenn wir am Bestehenden festhalten, weil nur ein Punkt verbessert wird, nämlich jener bezüglich der Differenzen in der Besteuerung in der Schweiz.
Zum Schluss nochmals zurück zu jener Witwe, die der Kommissionspräsident erwähnt hat, generell zu den Älteren, zu den Rentnern, die in einem eigenen Haus wohnen und bei denen sich die Frage stellt, ob sie dieses Haus wegen der Eigenmietwertbesteuerung verlassen müssen. Der Präsident hat zu Recht gesagt: Es wurde von der Mehrheit eine Härtefallklausel vorgesehen. Diese Härtefallklausel kommt aber praktisch gar nicht zur Anwendung; sie ist also - von mir aus gesehen, man muss es auch ehrlich sagen - ein Feigenblatt. Den Personen, die in dieser Situation stecken - mit 40 000 Franken Rente und 20 000 Franken Eigenmietwert -, ist überhaupt nicht geholfen.
Mit anderen Worten: Wenn wir die beiden Lösungen gegeneinander abwägen, kommen wir zum Schluss, dass keine Lösung perfekt ist. Jede hat ihre Vor- und Nachteile; das ist ganz klar. Wenn wir es aber nach objektiven Kriterien abzuwägen versuchen, müssen wir zum Schluss kommen: Wir müssen dem Bundesrat folgen, wir müssen die Lösung des Bundesrates übernehmen. Sie hat zugegebenermassen im Nationalrat nur knapp obsiegt. Bei strittigen Reformprojekten ist es sehr oft der Fall - gerade im Nationalrat -, dass es nur eine knappe Mehrheit gibt. Aber es ist ein echter Schritt der Verbesserung und der Entlastung der Steuerpflichtigen im Bereich des Wohneigentums.