Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2020-12-15
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-15
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion hat schon in der ersten Runde im Nationalrat für ein Eintreten auf das Geldwäschereigesetz plädiert, und sie tut es auch dieses Mal wieder.
Wir alle sollten ein Interesse an einem integren Finanzplatz Schweiz haben. Damit wir diesen erreichen oder erhalten können, müssen wir die Empfehlungen der FATF oder, auf Französisch, der Groupe d'action financière (Gafi) umsetzen. Ansonsten droht dem Schweizer Finanzplatz, dass er sich weiterhin in einem intensivierten Folgeprozess befindet, was eine erhöhte Frequenz der Berichterstattungspflicht zur Folge hat.
Wichtiger als diese verfahrenstechnischen Dinge ist aber aus Sicht der SP-Fraktion, dass hinter jedem Geldwäscherei-Tatbestand schwerwiegende Delikte wie Drogenhandel, Menschenhandel, illegaler Waffenhandel stecken. Weder können wir diese Verbrechen tolerieren, noch können wir akzeptieren, dass das damit erzielte Geld in den Finanzplatz der Schweiz aufgenommen oder hier gar noch reingewaschen wird. Aus Sicht der SP-Fraktion ist die Pièce de Résistance der umzusetzenden Gafi-Empfehlungen die Einführung von Pflichten für Personen - die Beraterinnen und Berater -, die bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften oder Trusts erbringen. Zu den Pflichten gehören Sorgfaltspflichten, Prüfpflichten und Meldepflichten.
Wir haben in der Kommission für Rechtsfragen wie auch in den letzten Wochen mit Versionen von Einzelanträgen und in grossen Diskussionen versucht, parteiübergreifend eine Lösung bezüglich dieser Berater zu finden. Dass gegenüber dem Entwurf des Bundesrates von anderen Parteien Vorbehalte bestehen, können wir nachvollziehen. Diese Berater aber einfach aus der Gesetzesvorlage zu streichen, wie dies der Ständerat vorschlägt, kann nicht die Lösung sein. Es wäre zudem nur relativ kurzfristig eine Lösung, hat doch der Bundesrat bereits in Aussicht gestellt, dem Parlament einen nächsten Entwurf zu unterbreiten. Damit verlieren wir aber Zeit.
Wir sind überzeugt, dass wir in einer weiteren, vertieften Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen eine Lösung finden können, die den verschiedenen Anliegen gerecht wird. Wir werden zumindest den kleinsten gemeinsamen Nenner finden, der mehr sein dürfte als das, was jetzt von der Mehrheit gefordert wird. Wir werden auch die Beraterinnen und Berater aufnehmen können. Für die SP-Fraktion ist die Aufnahme der Beraterinnen und Berater eine massgebliche Bedingung zur Zustimmung zu diesem Gesetz.
Wir sind aus diesen Gründen bereit, dem Rückweisungsantrag der Minderheit Nidegger zuzustimmen und damit in der Kommission in einer erneuten Detailberatung eine bessere Lösung zu finden, als wir sie hier im Rat finden könnten. Insofern bin ich mit Kollege Nidegger einverstanden.