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preparatory:AB 274942

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

In Artikel 12 Absatz 1bis unterstützen wir nach wie vor eine Lösung, welche die Fixkosten als wichtiges Element für die Bemessung der Härtefallunterstützung bestimmt. Ich habe die Begründung zugunsten der Fixkosten als Bemessungskriterium schon mehrmals hier betont. Daran hat sich überhaupt nichts geändert. In erster Priorität unterstützen wir deshalb die Minderheit I (Badran Jacqueline) mit einer Präzisierung, was mit den Fixkosten gemeint ist, und in zweiter Priorität die Mehrheit mit einer pauschalen Aufnahme der Fixkosten als Kriterium. Den Antrag der Minderheit II (Aeschi Thomas) lehnen wir ab.

In Artikel 12 Absatz 2bis unterstützen wir die Ergänzung, wonach im Falle der Wiedereinführung eines neuen Solidarbürgschaftprogrammes beanspruchte Kredite nicht zum Ausschluss aus der Härtefallunterstützung führen würden. In Artikel 12 Absatz 3 unterstützen wir den Minderheitsantrag Badran Jacqueline und damit den Umsatzdurchschnitt über mehrere Jahre sowie die Präzisierung bezüglich Umsatz und Fixkostenanteil. In Artikel 12 Absatz 5 unterstützen wir die Mehrheit, und in Absatz 6 unterstützen wir eine Erhöhung des Zusatzbeitrages des Bundes für ergänzende Finanzhilfen von 750 Millionen auf 2 Milliarden Franken, so wie es die Minderheit Ryser will. Damit sollen gemäss den gelockerten Härtefallbestimmungen in Absatz 5 die Unterstützungen bis mindestens im Frühjahr nächsten Jahres gewährt werden, ohne dass dafür eine Sondersession notwendig würde oder der Bundesrat wieder auf Notrecht zurückgreifen müsste.