Rieder Beat · Ständerat · 2020-12-15
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-15
Wortprotokoll
Ich danke dem Kommissionssprecher für seine Berichterstattung zu diesen drei parlamentarischen Initiativen inklusive der Motion der RK-S. Ich komme zum gleichen Schluss wie der Berichterstatter: Stimmen Sie der Motion der RK-S zu, und geben Sie diesen drei parlamentarischen Initiativen keine Folge. [PAGE 1381]
Meine Begründung dafür ist natürlich eine leicht differenziertere. Denn ich glaube doch, dass wir seit dem Bundesgerichtsurteil vom 26. Oktober 2020, als das Bundesgericht die parlamentarische Initiative Feller mit einer Praxisänderung eigentlich eins zu eins übernommen hat, die Möglichkeit haben sollten, im Mietrecht nun einen Schritt weiterzugehen. Wir haben im Mietrecht sehr schwierige Verhältnisse mit zwei Lagern, die sich unversöhnlich gegenüberstehen. Die Revision des Mietrechts ist immer eine äusserst heikle Angelegenheit, weil wir ja ein ausgeglichenes und für beide Parteien - Vermieter und Mieter - seriöses und faires Mietrecht haben möchten.
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 26. Oktober 2020 aber doch wenigstens in einem Bereich einen Weg aufgezeigt. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zum missbräuchlichen Mietzins geprüft und geändert. Das Bundesgericht hat mit seiner neuen Rechtsprechung, mit seiner Praxisänderung, die Renditekriterien angesichts des extrem tiefen Zinsniveaus in der Schweiz korrigiert: Es erachtet bei tiefen Hypothekarzinsniveaus bis 2 Prozent einen Zuschlag von 2 Prozent zum jeweiligen Referenzzinssatz als nicht mehr missbräuchlich.
Eine solche Praxisänderung macht das Bundesgericht eigentlich nur, wenn es höchste Zeit dafür ist. Sie kennen die Ausgangslage, die dazu führt, dass das Bundesgericht eine Praxisänderung macht. Es macht sie aus drei möglichen Gründen: wenn die neue Lösung dem Willen des Gesetzgebers besser entspricht, wenn sich die Rechtsanschauung vollkommen gewandelt hat oder wenn sich die äusseren Verhältnisse verändert haben. Letzteres war der Grund, weshalb das Bundesgericht in quasi indirekter Erfüllung der parlamentarischen Initiative Feller eine Praxisänderung vorgenommen hat. Das sagt uns eigentlich zwei Dinge: erstens, dass das Mietrecht reif ist für eine Revision, und zweitens, dass das Parlament nicht warten sollte, bis das Bundesgericht uns die Arbeit abnimmt. Ich kann aber auch das Argument der Mieter verstehen, dass eine Revision des Mietrechts nicht punktuell erfolgen und nicht zu einem Ungleichgewicht führen sollte.
So betrachtet ist diese Motion, die die RK-S nun zum zweiten Mal auf den Weg schickt, doch eine akzeptable Lösung. Es kann nicht sein, dass wir uns bei einem so wichtigen Rechtsgebiet wie dem Mietrecht schlussendlich auf Richterrecht abstützen müssen. Es ist unsere Aufgabe, hier auch im Mietrecht einen entsprechenden Kompromiss zwischen diesen zwei Lagern zu finden - alles andere wäre ein Armutszeugnis.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion der RK-S zu unterstützen. Spätestens im Nationalrat werden wir dann allerdings sehen, wie weit wir mit unserer Motion kommen. Ich erinnere Sie gerne daran, dass wir es bereits einmal versucht haben und dass die Motion des Ständerates vom Nationalrat bereits einmal abgelehnt wurde. Vielleicht führt dieses Bundesgerichtsurteil jetzt dazu, dass sich die Situation im Nationalrat ein wenig entspannt und wir diese Mietrechtsrevision nun wirklich in Angriff nehmen können. Ich würde es mir wünschen.