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Engler Stefan · Ständerat · 2020-12-15

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-15

Wortprotokoll

Wir befassen uns mit einem Vorstoss unseres früheren Kollegen Lombardi, der jetzt von Kollege Rieder übernommen wurde. Es handelt sich dabei um eine parlamentarische Initiative zur Schaffung einer neuen Verfassungsgrundlage für die Medienförderung.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Eine Minderheit wird Ihnen den Antrag auf Nichtfolgegeben stellen. Zuvor hatte die KVF-N dieser parlamentarischen Initiative am 3. September 2019 mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben.

Die jüngst in der nationalrätlichen KVF im Zusammenhang mit dem Medienförderungspaket geführte Diskussion über die Verfassungsmässigkeit der Online-Förderung hat gezeigt, dass der geltende Artikel 93 der Bundesverfassung, auf den sich die Medienförderung verfassungsrechtlich abstützt, aus der vordigitalen Zeit - nämlich aus dem Jahre 1984 - stammt und nur über den Weg der Auslegung Antworten auf die Fragen gibt, welche die aktuelle und die künftige Medienlandschaft stellen. Es ist eine Medienlandschaft, die enger ineinander verwoben ist, eine Medienlandschaft mit neuen Geschäftsmodellen und unterschiedlichsten Technologien, die ineinanderspielen. Damals, im Jahr 1984, ging es vorwiegend um Radio und Fernsehen und um die Zuständigkeit für die Förderung elektronischer Medien. Aus der Formulierung in Artikel 93 der Bundesverfassung - ich zitiere: "andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Information" - lässt sich nach einhelliger Meinung auch heute noch die Verfassungsgrundlage für die Online-Förderung ableiten. Damals hatte man an neue technologische Entwicklungen und Medien gedacht und quasi als Platzhalter bewusst diese Formulierung gewählt. Sie sollte [PAGE 1384] auch zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannte Formen der elektronischen Verbreitung von Informationen abdecken.

In der parlamentarischen Initiative Lombardi - jetzt Rieder - geht es aber vorwiegend darum, zu klären, von welchen Möglichkeiten der künftigen Medienförderung die Presse profitieren können soll, und zwar in Zeiten der Medienkonvergenz, die keine trennscharfe Abgrenzung zwischen elektronischen Medien und der Presse mehr zulässt. Wenn nämlich Inhalte, die zum Teil von derselben Redaktion, von denselben Journalisten stammen, verfasst und identisch gedruckt und digital verbreitet werden, dann kann das zu einer ungewollten Benachteiligung des Journalismus und damit auch der Presse führen. Im Falle der Presse beschränken sich die aktuellen Fördermöglichkeiten weitestgehend auf die sich auf die Postgesetzgebung abstützende indirekte Presseförderung. Dies würde aber den Bedürfnissen der Presseförderung in Anbetracht der Digitalisierung der Medien künftig zu wenig Rechnung tragen - so erläuterte dies der Medienrechtsexperte Professor Urs Saxer kürzlich in einer Publikation. Er forderte ebenso einen neuen Medienartikel und damit eine neue demokratische Legitimation für die Presseförderung. Eine solche müsste, wie bei den Online-Medien, sämtliche Medienvektoren umfassen und technologieneutral formuliert sein. Der Text der ausformulierten parlamentarischen Initiative, wie sie im Entwurf vorliegt, für eine Anpassung von Artikel 93 der Bundesverfassung gibt den Weg dafür frei.

Ihre Kommissionsmehrheit stellt sich auf den Standpunkt, dass unterschiedliche neue Technologien, der Medienmarkt, aber auch der Wandel im Berufsbild der Journalistinnen und Journalisten die Medienlandschaft in den nächsten Jahren, im nächsten Jahrzehnt entscheidend verändern werden. Gerade die Rolle des Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft erfordert eine neue, auch politische Aufmerksamkeit. Um nämlich seine Rolle in einer demokratischen Gesellschaft zu erfüllen, wird Qualitätsjournalismus künftig noch mehr zu leisten haben, um den Menschen dabei zu helfen, die Informationsmassen zu sichten und zunehmend komplexe Entwicklungen zu verstehen. Daher werden die Qualität der journalistischen Arbeit und die Fähigkeit, die Nachrichten in den richtigen Zusammenhang zu stellen, noch grössere Bedeutung erlangen. Dafür werden mehr Angebote für eine qualitativ hochstehende Berufsausbildung von Journalistinnen und Journalisten sowie eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen erforderlich sein.

Aus diesen Überlegungen heraus empfiehlt Ihnen Ihre Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben und damit - wenn es uns gelingt - auch den Nationalrat dafür zu gewinnen, dass wir uns an die Arbeit für eine neue Verfassungsbestimmung betreffend die Medienförderung machen können.

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