AB 275014
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-15
Wortprotokoll
Ich komme zu Artikel 15; hier geht es um die Selbstständigerwerbenden und um die Senkung des Satzes der Umsatzeinbusse von 55 auf 40 Prozent. Das ist eine sehr teure Übung, die Sie hier mit Ihrer Kommissionsmehrheit beantragen. Sie wird uns zwischen 1,5 und 2 Milliarden Franken kosten. Im Verhältnis zu anderen Massnahmen, die wir in diesem Gesetz besprochen haben, scheint mir das unverhältnismässig viel zu sein. Die 55 Prozent haben Sie damals für den Fall eines totalen Lockdowns beschlossen. Jetzt sind wir nicht in einem totalen Lockdown. Ich gehe auch nicht davon aus - auch wenn wir weitere einschränkende Massnahmen beschliessen müssen -, dass wir zu einem totalen Lockdown kommen werden. In dieser Situation weiter zu gehen als damals im Frühjahr, scheint mir unverhältnismässig zu sein. Wenn Sie schon noch einmal 1,5 bis 2 Milliarden einsetzen möchten, dann, meine ich, gäbe es gezieltere Massnahmen als diese hier.
Ich bitte Sie also, in Artikel 15 bei den 55 Prozent zu bleiben, die der Ständerat beschlossen hat und die Ihre Kommissionsminderheit beantragt - also beim Bundesrat zu bleiben. Man muss jede Massnahme, die wir treffen, in einem Gesamtkonzept sehen. Das, was Sie vorschlagen, sprengt etwas den Rahmen des übrigen Gesetzes. Ich bitte Sie, bei den 55 Prozent zu bleiben. Ich denke, es ist eine Massnahme, die vertretbar ist, wenn Sie sie beschliessen. Es wäre im Gegensatz sehr grosszügig, wenn Sie die Schwelle auf 40 Prozent setzen würden. Der Entscheid erfolgte ja heute Morgen innerhalb von zehn Minuten; Sie haben das gesagt. Ich glaube, wenn man noch einmal darüber nachdenkt - man muss nicht einmal darüber schlafen -, kommt man zum Schluss, dass 55 Prozent wahrscheinlich richtiger sind als 40.
Ich möchte das auch im Zusammenhang mit dem neu kreierten Artikel 17a sehen, den Sie heute Morgen beschlossen haben. Den können wir unterstützen. Das ist eine Massnahme, mit der für wirklich tiefere Einkommen ein Ausgleich gefunden werden soll. Es ist eine recht elegante Lösung - sie ist handhabbar -, die Sie heute Morgen getroffen haben. Aber auch das wird einige hundert Millionen Franken kosten, je nachdem, wie es dann greift. Wenn aber schon Geld eingesetzt werden soll, dann in diesem Bereich der wirklich tiefen Einkommen, die eine entsprechende Einbusse haben. Wenn Sie das ins Verhältnis setzen: Artikel 17a - der ist richtig - kostet einige hundert Millionen Franken, und die Änderung in Artikel 15 würde 1,5 bis 2 Milliarden Franken kosten. Die Verhältnismässigkeit ist nicht gegeben.
Bleiben Sie bei Artikel 15 also beim Bundesrat und der Minderheit Aeschi Thomas. Folgen Sie nicht einem Reflex, wenn "Aeschi" als Minderheit steht, sondern unterstützen Sie diese. Es ist ein vernünftiger Vorschlag und entspricht Bundesrat und Ständerat.
Artikel 17a steht nicht zur Diskussion.
Dann haben wir den Artikel, der, seit wir das Gesetz beraten, jedes Mal kommt, wenn wir darüber abstimmen: Artikel 17f, die Rückwirkung. Es ist durchaus ein berechtigtes Anliegen, aber es ist so nicht handhabbar. Es führt einfach zu einer riesigen Verzögerung der übrigen Auszahlungen, und auch hier ist die Verhältnismässigkeit nicht gegeben. Lehnen Sie also den Minderheitsantrag Fivaz Fabien zu Artikel 17f ab. Ich bin durchaus bereit, das dann mit den Kantonen unter dem Titel "Härtefall" anzuschauen, denn es sind insbesondere die Romandie und allenfalls der Kanton Graubünden betroffen. Wir können das aber einfach nicht handhaben. Wir würden hier die Arbeitslosenkassen, die ohnehin am Anschlag laufen, zusätzlich belasten. Die Verzögerung, die entstehen würde, ist offenbar einfach nicht zu verkraften. Wenn alle drei Monate warten müssten, bis wir auszahlen, müssten wir die Lösung an einem anderen Ort suchen. [PAGE 2567]
Ich bitte Sie also wiederum, den Minderheitsantrag Fivaz Fabien abzulehnen.