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Rieder Beat · Ständerat · 2020-12-15

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-15

Wortprotokoll

Ihnen ist allen klar, dass ich kein Medienrechtler bin. Ich habe auch nicht geglänzt durch Vorstösse in diesem Bereich. Aber ein Aspekt dieser parlamentarischen Initiative Lombardi hat mich natürlich schon interessiert, nämlich die Verfassungsgrundlage: Was alles könnten wir gestützt auf die bisherige Verfassungsnorm von Artikel 93 machen? Was alles besprechen und veranlassen wir hier im Parlament immer wieder gestützt auf diese Verfassungsgrundlage? Da muss ich schon sagen, dass es nicht ganz ehrlich wäre, wenn Sie einerseits dieser parlamentarischen Initiative nicht zustimmen, also keine Adaption der Bundesverfassung vornehmen, und andererseits dann versuchen würden, über eine sehr, sehr grosszügige Interpretation dieser Verfassungsgrundlage eine Presseunterstützung zu leisten.

Wir haben ja dieses Thema bereits im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Engler 18.479, "Unterstützung für die Presse in der digitalen Transformation", diskutiert. Bei der Lektüre des Amtlichen Bulletins ist mir nicht aufgefallen, dass jemand gesagt hätte, die Verfassungsgrundlage sei genügend. Das Gegenteil war der Fall. Die gedruckte Presse ist nun einmal für die Meinungsbildung in der Schweiz nach wie vor eine zentrale Position. Wir alle wissen aber auch, dass in der Schweiz im Bereich der gedruckten Presse ein Konzentrationsprozess im Gange ist, wie wir ihn in den letzten Jahrzehnten nirgendwo sonst gesehen haben. Diesen als "dynamisme" zu bezeichnen, Herr Kollege Français, ist ein wenig untertrieben. Ich lese die Presse der Romandie zwar nicht tagtäglich, aber doch häufig. Ich muss doch sagen, dass der Konzentrationsprozess bei der Presse in der Romandie unglaublich schnell vorangeht und man wahrscheinlich nicht mehr von einer vielfältigen Presse reden kann. Es gibt ein, zwei Verlagshäuser, und damit hat es sich dann, fertig.

Daher bin ich doch der Meinung, dass bezüglich dieser parlamentarischen Initiative der Handlungsbedarf gegeben ist. Wenn der gegeben ist, müssen Sie dieser parlamentarischen [PAGE 1386] Initiative in der ersten Phase Folge geben. Wie das Ganze ausformuliert wird, ist eine andere Frage.

Sie können aber auch etwas ganz anderes machen und sagen, wir brauchen keine Presseunterstützung. Dann streichen Sie doch Artikel 93 der Bundesverfassung - das wäre dann ehrlicher -, und sagen Sie, wir überlassen das dem Markt. Als Oberwalliser mit dem "Walliser Boten" könnte ich damit noch leben. Die Frage ist, wie lange er dann noch unabhängig bleibt. Aber es ist doch offenkundig und liegt auf der Hand, dass es die Konzentrationsprozesse bei der Presse gibt. Es ist zwar allen Presseerzeugnissen gelungen, vom analogen in das digitale Zeitalter zu wechseln, doch sie konnten es nicht mehr selbstständig machen. Es findet eine riesige Konzentration bei der Presse in der Schweiz statt. Fast jedes Jahr verschwinden Titel oder werden Titel in einem Verlagshaus vereinigt. Die Inhalte sind dann gleich, exakt die gleichen. Sie können in jeder Zeitung exakt das Gleiche lesen. Dem sagen Sie dann Pressevielfalt. Das können Sie tun. Dann streichen Sie am besten Artikel 93 der Bundesverfassung, das wäre dann ehrlicher.

Oder Sie sagen, wir müssen das Problem angehen, es gibt Handlungsbedarf. Dann aber bin ich der Meinung, dass wir dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge geben und dieses Problem ernst nehmen müssen - auch wenn ich mit Kollege Rechsteiner einig bin, dass wir dann vielleicht etwas an der Formulierung ändern müssten. Die Freiheit der Presse ist nicht mehr gegeben, wenn die Presse in einer einzigen oder in zwei Händen ist. Das ist keine Pressefreiheit mehr - das ist ein Diktat, Herr Kollege Français.