Glarner Andreas · Nationalrat · 2020-12-16
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Niemals - niemals! - würden Sie in Ihrem Privat- oder in Ihrem Geschäftsleben einen solchen Vertrag unterzeichnen. Wieso sollten Sie es hier tun?
Wenn Sie es entgegen aller Vernunft trotzdem tun wollen, dann müssen hier wenigstens die unklaren Punkte sauber geklärt sein. Gerne rufe ich dem nicht anwesenden[NB]Bundesrat den Text der beiden gleichlautenden Motionen der WAK-N (19.3420) und der WAK-S (19.3416) in Erinnerung: "Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das institutionelle Abkommen mit der EU wie folgt zu verbessern:
- Lohnschutz: Der Lohnschutz muss auf dem heutigen Stand sichergestellt und nach Bedarf weiterentwickelt werden können. Die Sozialpartner sind in die geforderten Nachbesserungen einzubeziehen.
- Unionsbürgerrichtlinie: Diese ist für die Schweiz nicht tragbar und muss explizit ausgeschlossen werden. Auch über am EuGH geführte Einzelprozesse darf diese nicht auf indirektem Weg für die Schweiz übernommen werden.
- Staatliche Beihilfen: Es ist sicherzustellen, dass die heutigen in der Schweiz bekannten Beihilfen nicht ausgeschlossen werden und der nötige Spielraum auch für die Zukunft erhalten bleibt."
Diese beiden Motionen wurden in beiden Kammern angenommen und beauftragen den Bundesrat ganz klar, Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu treffen, um das institutionelle Abkommen zu verbessern.
Was will nun die SVP-Fraktion mit der Motion 20.3985? Die SVP hat Bedenken, dass der Bundesrat die zwingend zu erzielenden Verbesserungen nicht in den Vertragstext schreiben lässt. Der Bundesrat erweckt nämlich den Anschein, dass er sich mit unverbindlichen Erklärungen seitens der EU zufriedenstellen lassen könnte, obwohl die notwendige rechtliche Sicherheit bezüglich dieser drei Punkte nur mittels Anpassungen im Vertragstext erreicht werden kann. Angesichts der Wichtigkeit der drei Punkte Lohnschutz, staatliche Beihilfen und Unionsbürgerrichtlinie - ich unterstreiche es, diese drei Punkte sind über alle Parteigrenzen hinweg wichtig, und sie sind auch sehr wichtig für unsere Sozialpartner und für unsere Kantone - muss der Bundesrat diese drei Punkte zwingend in den Vertragstext und nicht irgendwo in ein Zusatzpapier einbauen lassen. Dies und nicht mehr wird mit der vorliegenden Motion verlangt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir den Beschwichtigungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme zu dieser Motion keinen Glauben schenken können. Eine dem Abkommen beigefügte gemeinsame Erklärung beispielsweise könnte dann gerade vom EuGH kurzum für ungültig erklärt werden. Sie wissen es, diese Entscheide werden abschliessend sein und können dann nur durch allenfalls sehr hohe Zahlungen in unbekannter Höhe wieder umgangen werden.
Gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass der Bundesrat respektive seine Unterhändler bislang wirklich nicht allzu gut verhandelt haben; die gesetzten roten Linien haben sie mehrfach überschreiten lassen. Bitte, diese Feststellung ist mehr als berechtigt, denn sonst müsste der Bundesrat nun ja nicht selbst zugeben, dass in Punkten nachverhandelt werden muss, welche für die Schweiz, für die Sozialpartner und für die Kantone existenziell sind.
Helfen Sie mit, damit diese vom Parlament verlangten und gerade auch für unsere Sozialpartner und - ich betone es nochmals - für die Kantone so wichtigen Punkte im Vertragstext eindeutig erwähnt und geklärt werden.