Hegglin Peter · Ständerat · 2020-12-16
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16
Wortprotokoll
Es bleiben beim Budget noch Differenzen. Wir befinden uns in der zweiten Differenzbereinigungsrunde. Es sind drei Differenzen in drei Bundesbeschlüssen zu bereinigen. Wir sind Zweitrat. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, diese Differenzen zu bereinigen.
Ich komme zur ersten Differenz, zur Position 704.A290.0132, "Covid: Kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen", beim Staatssekretariat für Wirtschaft. Wir hatten im ersten Durchgang 680 Millionen Franken für diese Position festgelegt. Die Differenzen waren bereinigt. Der Bundesrat stellte Anfang Woche eine Aufstockung der Härtefallmassnahmen um 1,5 Milliarden Franken in Aussicht. Die Finanzkommission des Nationalrates stellte uns darauf einen Rückkommensantrag. Ihre FK-S gewährte Rückkommen. Damit konnte die FK-N über den Antrag befinden.
An der dritten Aufstockung von 750 Millionen Franken partizipieren die Kantone mit einem Drittel. Der Bundesanteil beträgt somit 502[NB]500[NB]000 Franken. Die vierte Aufstockung von 750 Millionen Franken trägt der Bund alleine. Somit wird die Bundesrechnung mit 1[NB]252[NB]500[NB]000 Franken belastet. Im Nationalrat gab es dazu keine Abstimmung, da es keinen[NB]anderen[NB]Antrag gab. Somit hat er diese Aufstockung beschlossen.
Ihre Finanzkommission führte mit dem anwesenden Finanzminister eine intensive Diskussion über den Antrag und über weitere mögliche finanzielle Massnahmen und Entwicklungen bei den Kosten. Bemängelt wurde die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, die, von aussen betrachtet, nicht optimal wirkt. Weiter wurde es aufgrund der Dimensionen der Auswirkungen von Corona als kleinlich, gar beschämend beurteilt, dass sich die Kantone nur zu 20 Prozent an der dritten Tranche beteiligen wollten. Grundsätzlich begrüsst die Kommission den Weg des Bundesrates in der Corona-Krise, bei dem neben den gesundheitlichen auch die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen beachtet werden. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen.
Erlauben Sie mir noch zwei Sätze zur nachfolgenden Beratung des Covid-19-Gesetzes: Auch wenn Sie bei dieser Beratung dann Anpassungen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung oder der Erwerbsersatzordnung vornehmen, bedingt dies nicht sofort eine Nachführung im Voranschlag des Bundes für 2021, denn diese Massnahmen hätten allenfalls Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung, die sich ja nicht über 8 Milliarden Franken hinaus verschulden darf. Allenfalls bräuchte es dort Sanierungsmassnahmen oder dann wieder einen Beitrag aus dem Bundeshaushalt. Darüber wäre dann aber später und separat zu befinden. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie Anpassungen bei der Erwerbsersatzordnung beschliessen würden. Diese hätten dann Auswirkungen bei[NB]dieser[NB]Institution und nicht direkt beim Voranschlag des Bundes.
Ich empfehle Ihnen, der Kommission zu folgen und diese erste Differenz auszuräumen.