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AB 275120

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-16

Wortprotokoll

So kurz vor einer Einigung ist es vielleicht etwas unangenehm, eine Differenz noch aufrechtzuerhalten. Ich bitte Sie trotzdem, das zu tun, weil es meiner [PAGE 1390] Meinung nach falsch wäre, der Mehrheit zuzustimmen; ich habe das letztes Mal schon gesagt.

Wir müssen uns immer wieder überlegen: Vor neun Monaten haben wir uns mit den Banken geeinigt, und vor acht Monaten wurden 135[NB]000 Verträge zwischen einem Kreditnehmer und einer Bank abgeschlossen. Der Bund hat mit diesen Verträgen nichts zu tun. Und jetzt ändern Sie neun Monate später etwas, das in Kraft ist. Das ist für mich eine Grundsatzfrage: Kann man das? Überall dort, wo das Verhältnis zwischen Bund und Kreditnehmern besteht, können wir das. Aber dürfen wir nach neun Monaten in ein privatrechtliches Verhältnis zwischen einer Bank und einem Kreditnehmer eingreifen? Das scheint mir höchst problematisch zu sein, und ich bitte Sie, davon Abstand zu nehmen.

Ihre Hauptbegründung ist ja, dass man mit dieser Verlängerung auf acht Jahre den Härtefällen gerecht wird. Ich möchte noch einmal betonen, dass ich glaube, dass das die schlechtere Lösung ist als das, was wir vorschlagen, nämlich dass nach fünf Jahren eine Verlängerung auf zehn Jahre möglich ist. Die Berücksichtigung der Härtefälle ist also gewährleistet - meiner Meinung nach auf eine bessere Art, indem bereits nach fünf Jahren analysiert werden muss, wie man das Problem löst und wie man einen Armortisationsplan macht, wenn nicht zurückbezahlt werden kann. Das ist meiner Meinung nach die fairere und bessere Lösung, als die Leute, wenn sie nicht bezahlen können, acht Jahre lang nicht zu betreuen. Dann haben sie nur noch zwei Jahre Zeit, wenn sie acht Jahre nicht bezahlt haben. Bei uns bieten wir ihnen die Möglichkeit, das während fünf Jahren aufzugleisen. Die Lösung, die uns unter dem Titel "Härtefall" als bessere Lösung verkauft wird, ist eigentlich die schlechtere, weil sie die Leute acht Jahre im Ungewissen lässt und sie nachher zwingt, innerhalb von zwei Jahren zu reagieren.

Ich glaube, es ist eine grundsätzliche Frage: Können wir in einem privatrechtlichen Vertrag neun Monate später etwas ändern? Ich bin klar der Meinung: nein. Und wenn Sie eine Härtefalllösung wollen, ist das, was wir vorschlagen, die bessere Härtefalllösung als das, was Ihre Kommissionsmehrheit vorschlägt.

Ich bitte Sie also - bei allen Unannehmlichkeiten, die sich dadurch dann bei einer Einigungskonferenz ergeben -, der Minderheit zuzustimmen und an Ihrem letztmaligen Beschluss festzuhalten.