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AB 275133

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16

Wortprotokoll

Bei Absatz 2bis besteht ebenfalls noch eine Differenz - Sie sehen das in der Spalte Nationalrat - betreffend die Berücksichtigung des Solidarbürgschaftsgesetzes. Hier beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, dem einstimmigen Nationalrat zuzustimmen und diesen Einschub vorzunehmen. Er berücksichtigt, dass möglicherweise infolge der Situation, die Sie kennen, ein neues Programm Solidarbürgschaft aufgegleist werden wird. Sollte das noch vor der Frühjahrssession sein, wäre damit die Grundlage gegeben, dass auch die Koordination zu diesem neuen Programm sichergestellt ist.

Ich erlaube mir noch die Bemerkung, dass im Nationalrat eigentlich ein Rückkommen für den ersten Teil von Absatz 2bis gewünscht wurde. Die entsprechenden Anträge sind dann aber im Nationalrat abgelehnt worden. Es bleibt also bei der bundesrätlichen Formulierung. Ursprünglich hatten die Kantone gemäss dieser Bestimmung in Absatz 2bis ihre Gesetzesprogramme umgesetzt. Es geht hier insbesondere um das Wesentlichkeitsprinzip, also um die Idee, dass es in einem Unternehmen darauf ankommt, welche Tätigkeit im Wesentlichen gemacht wird, zum Beispiel bei einem Kulturunternehmen. Das ist einigermassen eingehalten worden, zum Teil dann aber korrigiert worden. Am Freitag wird der Bundesrat die Verordnungsänderung beschliessen.

Das Anliegen Ihrer Kommission ist hier - auch infolge der Geschwindigkeit der Gesetzgebung -, dass der Bundesrat noch einmal mit kühlem Kopf die Koordination zwischen den verschiedenen Zahlungen vornimmt. Nach dem Willen der Kommission soll einerseits verhindert werden, dass ungewollte Doppelzahlungen entstehen, indem Gefässe ungenügend miteinander koordiniert sind. Auf der anderen Seite soll mit der Koordination auch verhindert werden, dass ungewollte Lücken bei der Deckung von Härtefällen entstehen.

Es gibt keine anderslautenden Anträge.

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