Cassis Ignazio · Bundesrat · 2020-12-16
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2020-12-16
Wortprotokoll
Danke, Herr Nationalrat Vogt, für diese sehr fachliche Frage. Sie sind ein ausgewiesener Jurist, und ich glaube, Sie kennen die Antwort bereits. Für die Auslegung ist der EuGH zuständig. Für die Streitbeilegung ist das Schiedsgericht zuständig. Auslegung, auf Französisch "interprétation", und Beilegung, auf Französisch "solution des différences", sind zwei unterschiedliche Dinge. Was schlussendlich betreffend Unionsbürgerrichtlinie im Abkommen sein wird, wissen wir aber noch nicht. Dieser Punkt ist eben noch offen.