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AB 275178

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16

Wortprotokoll

Ich glaube, hier muss schon noch etwas gesagt werden. Hier hat ja der Nationalrat eine Differenz geschaffen. Wie es der Herr Bundesrat vorhin gesagt hat, ist es eine ganz erhebliche Differenz. Ihre Kommission beantragt einstimmig, dem Nationalrat zu folgen.

Auch zuhanden der Materialien sind aber schon noch einige Überlegungen wichtig. Es geht um die Erwerbsausfallentschädigung. Vorhin haben wir von der Härtefallentschädigung gesprochen, die an Unternehmungen geht. Hier sprechen wir von den Entschädigungen des Erwerbsausfalls für Selbstständigerwerbende oder arbeitgeberähnliche Personen. Der Nationalrat hat beschlossen, die Umsatzeinbussschwelle von 55 Prozent auf 40 Prozent zu senken. Das heisst, es braucht, damit man für diese Entschädigung qualifiziert ist, "nur" noch eine 40-prozentige Umsatzeinbusse. Ihre Kommission hat trotz der erheblichen Mehrkosten, die damit wahrscheinlich verbunden sind, dieser Änderung zugestimmt.

Es ist zunächst einmal richtig, dass das Parlament eine entsprechende gesetzliche Grundlage schafft und dass man nicht einfach dem Bundesrat die Kompetenz gibt, ohne gesetzliche Grundlage entsprechende Änderungen vorzunehmen. Mit den 40 Prozent wird auch ein zur Härtefallregelung einheitlicher Satz eingeführt. Mit dieser 40-Prozent-Regelung ist in beiden Fällen die 40-Prozent-Schwelle gegeben und nicht mehr unterschiedliche Schwellen.

Es ist auch vermerkt worden, dass man davon ausgegangen ist, dass die Kosten für die Selbstständigen in der ersten Runde etwa 5,3 Milliarden Franken betragen würden, also 4 Milliarden für die Grundentschädigung und dann noch 1,3 Milliarden, die später für die indirekt Betroffenen dazugekommen wären. Es hat dann nicht 5,3 Milliarden Franken gekostet, sondern "nur" etwa 2 Milliarden. Inzwischen ist auch festgelegt worden - die Verwaltung hat das glaubhaft versichert -, dass ein Kontrollkonzept existiert. Diese Erwerbsausfallentschädigung wird zwar auf eine reine Selbstdeklaration ausgerichtet. Im Nachhinein wird aber nach dem Stichprobenprinzip eine Umsatzprüfung vorgenommen. Damit lässt sich relativ gut überprüfen, ob die Selbstdeklaration gestimmt hat oder nicht.

Im Weiteren - ich habe es Ihnen gesagt - hat die Kommission heute Morgen eine neunseitige Notiz der Verwaltung vom 15.[NB]Dezember erhalten. Diese Notiz kommt auch zum Schluss, dass die Skos und die Sozialdirektorenkonferenz befürchten, dass es wegen der jetzigen Covid-Krise zu einer massiven Zunahme der Sozialhilfefälle kommen könnte, gemäss Bericht insbesondere bei den Selbstständigerwerbenden.

Um dem vorzubeugen, empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Es gibt keine abweichenden Anträge.