Gutjahr Diana · Nationalrat · 2020-12-16
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16
Wortprotokoll
Forschung und Innovation sind zentral und elementar. Forschung und Innovation müssen aber auch konkrete Ziele verfolgen und können nicht unter dem Motto stehen: "Mehr Mittel gleich mehr Innovation". Wichtig dabei ist, dass Forschung keinesfalls politisch getrieben sein oder als Druckmittel verwendet werden darf.
Die SVP-Fraktion beantragt aufgrund der folgenden fünf Gesichtspunkte die Rückweisung der Vorlage und ihre Überarbeitung durch den Bundesrat:
1.[NB]Im Vergleich zu den vorangegangenen Paketen weist die vorliegende Finanzierungsbotschaft eine massive Budgeterhöhung aus. Der Bundesrat beantragt mit diesem Paket rund 6,1 Milliarden Franken, was gegenüber dem vorangegangenen Paket eine Erhöhung um 1,8 Milliarden bzw. 40 Prozent bedeutet. Für das Programm Horizon Europe ist nun für 2021 bis 2027 ein Budget von total 95,5 Milliarden Euro vorgesehen. Dies entspricht einer Aufstockung von 4,5 Milliarden gegenüber dem Entwurf. Vergleichen Sie die Budgets der vorangegangenen Jahre: Wir haben mal mit 1,1 Milliarden Franken angefangen und sind heute bei rund 6,1 Milliarden. Wenn wir einen Blick in die EU werfen, sehen wir, dass es dort bei 3,3 Milliarden begonnen hat. Heute sind es rund 95 Milliarden.
2.[NB]Weshalb verzichtet man bewusst auf eine Integration in die BFI-Botschaft? Die Mittel sind zwar mit der BFI-Botschaft verknüpft, werden dort jedoch nicht eingerechnet. Die Begründung, dass die Zeitdauer der beiden Botschaften nicht identisch sei, ist fadenscheinig und für mich nicht nachvollziehbar. Man könnte die Kosten ohne Weiteres auf die verschiedenen Jahre verteilen. Aufgrund dieser verschiedenen Botschaften und Finanzierungsbeiträge erhält man kein klares Bild, wie viel Geld effektiv für Forschung, Innovation und Bildung zur Verfügung steht.
3.[NB]Die EU definiert Projekte und gibt Stossrichtungen vor. Wir sind dabei die grosszügig zahlenden Befehlsempfänger. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die EU ihre eigenen strategischen Prioritäten vorantreiben möchte. Die Interessen der Schweiz spielen hier eine Nebenrolle. Zudem wird das Budgetpaket, wie ich bereits unter Punkt 1 erwähnt habe, von Generation zu Generation mehr aufgebläht. Dass man hier von einer klaren Messbarkeit und Kontrolle der Projekte sprechen kann, ist höchst unwahrscheinlich.
4.[NB]Die Kategorisierung und der Status der Schweiz sind unbekannt. Obwohl die Schweiz seit 1987 projektweise und seit 2004 bzw. 2017 als assoziierter Staat an den Rahmenprogrammen mitmacht, führt die EU die Schweiz vor. Als Beispiel: 2014 wurde die Schweiz nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative zu einem Drittstaat degradiert. Wir mussten auf Goodwill zählen, um doch eine Teilassoziierung zu erhalten. Trotz der Bilateralen Verträge, die die Grundlage hierfür bieten, wurden wir weiterhin bei zwei Dritteln der anderen Horizon-Bereiche als Drittstaat behandelt. [PAGE 2602] Gemäss Botschaft hatte sich die projektweise Beteiligung übrigens sehr gut etabliert. Schweizer Forschende konnten weiterhin profitieren. Warum nicht auf dieser Basis weiterfahren? Denn auch bei einer Nichtassoziierung war die Mitwirkung bei zwei Dritteln des Horizon-Paketes möglich.
Wie übrigens den Medien und der Botschaft zu entnehmen ist, hat der Ministerrat der EU entschieden, dass die Schweiz für die Programmbeteiligung ab 2021 in der Kategorie D, also als Drittstaat, eingereiht werden soll. Weiter wird uns auch gedroht, dass es, wenn wir den Rahmenvertrag nicht unterzeichnen, kein Abkommen bei Horizon gebe. Geht man so mit Partnern um? Dies sind gewichtige Gründe dafür, unseren Rückweisungsantrag zu unterstützen und eigene Wege zu gehen.
5.[NB]Das neue Verfahren nach dem Prinzip "Pay as you go" bringt keinen Mehrwert für die Schweiz. Mit dem neuen Verfahren ist ein positiver Rückfluss nicht mehr möglich. Zudem schwanken die Pflichtbeiträge ab sofort, weil sie nicht mehr ins Verhältnis zum BIP des einzelnen Landes gesetzt, sondern in Abhängigkeit von allen Mitgliedstaaten gestellt werden. Wir geben unseren Pflichtbeitrag somit komplett aus der Hand und lassen uns diesen von der EU diktieren. Wenn wir einmal dieses Finanzierungspaket bis 2027 gesprochen haben und die EU nachträglich Veränderungen am Abkommen vornimmt, müssen wir diese so akzeptieren.
In unserer Kommission wurde auch immer wieder der Zeitdruck ins Feld geführt. Wir müssten bis Ende Jahr entscheiden. Korrekt ist, dass die EU das Horizon-Paket bis zu unserer letzten Kommissionssitzung nicht definitiv verabschiedet hat, uns aber im Gegenzug unter Druck setzt. Dem müssen wir uns nicht beugen. Wir würden heute also ein Finanzierungspaket verabschieden, bei dem wir erstens den genauen Inhalt und den Weg nicht kennen und bei dem zweitens wegen des Prinzips "Pay as you go" kein Mehrwert erzielt werden kann.
Zu den Einzelanträgen: In der Detailberatung werden wir die Anträge Munz und Glättli ablehnen, sind aber doch erstaunt, dass die Forderung im Raum steht, hier gewisse Teile abzutrennen.
In der Gesamtbeurteilung erwarten wir deshalb hier Ihre Unterstützung für den Rückweisungsantrag meiner Minderheit. Damit öffnen Sie den Weg für eine eigenständige, nationale Lösung und ermöglichen es, die Beteiligung an anderweitiger internationaler Forschung als Alternative prüfen zu lassen. Das müsste auch in Ihrem Sinne und somit die Konsequenz aus Ihren Anträgen sein.
Zum Fazit: Die SVP-Fraktion verlangt mit ihrem Rückweisungsantrag, dass der Bundesrat eine eigenständige, nationale Lösung mit direkter Projektfinanzierung prüft. Wir danken Ihnen für die Unterstützung des Rückweisungsantrages.