Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-12-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-12-17
Wortprotokoll
Vor ziemlich genau zehn Jahren hat sich das Parlament für einen Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im öffentlichen Verkehr ausgesprochen. Das Ziel war einerseits, die Finanzierungsbedingungen für Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr zu harmonisieren, und andererseits sollten so Zinskosten in der Höhe von etwa 12 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden. Der Umfang des Kredits war 11 Milliarden Franken und die Laufzeit zehn Jahre, also bis Ende dieses Jahres. Der Bund tritt dabei als alleiniger Bürge auf. Das ermöglicht günstigste Zinsen, dank eines Triple-A-Ratings. Die Kantone profitieren als Mitbesteller des regionalen Personenverkehrs zur Hälfte von diesen Zinseinsparungen. Seit zehn Jahren wurden im Rahmen dieses Bürgschaftsrahmenkredits nur 2,9 Milliarden Franken Bürgschaften gewährt. Weitere 1,5 Milliarden Franken sind noch in Aussicht gestellt. Für Bund und Kantone als Besteller des regionalen Personenverkehrs konnten so erfreulicherweise jährlich rund 10,4 Millionen Franken eingespart werden.
Die Kommissionssprecher haben es ausgeführt: Im Jahr 2018 wurde eine Evaluation des Bürgschaftsrahmenkredits durchgeführt. Die Resultate haben gezeigt, dass diese Solidarbürgschaft ein wirksames Instrument ist, um die Finanzierungskosten des regionalen Personenverkehrs zu reduzieren und gleichzeitig in geeigneter Weise die Gleichbehandlung der Transportunternehmen sicherzustellen. Man hat auch Alternativen geprüft, die sich aber eben nicht als zweckmässig erwiesen haben. Der Bürgschaftsrahmen soll jetzt um weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Bürgschaftskreditbedarf wird für die Jahre 2021 bis 2030 auf rund 8 Milliarden Franken geschätzt. Zusammen mit den bisherigen Bürgschaften ergibt das einen Bedarf von rund 11 Milliarden Franken. Der Rahmenkredit muss folglich nicht erhöht werden. Im Jahr 2030 soll das Instrument dann erneut[NB]beurteilt[NB]und[NB]über[NB]das[NB]weitere Vorgehen entschieden werden.
Das Instrument der Solidarbürgschaften führt zu nachweislichen Kosteneinsparungen bei Bund und Kantonen. Es hat ein sehr geringes Risiko und hat sich in den letzten zehn Jahren im öffentlichen Verkehr bewährt. Das haben auch[NB]der[NB]Ständerat und Ihre vorberatende Kommission so gesehen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, auf das Geschäft einzutreten und das Instrument so weiterzuführen, wie wir Ihnen das vorgeschlagen haben.