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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2020-12-17

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-12-17

Wortprotokoll

Die Motion Schmid Martin verlangt, dass Jugendliche ab zwölf Jahren E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, sogenannte langsame E-Bikes, ohne Fahrausweis fahren dürfen. Der Bundesrat beantragte mit Hinweis auf die Verkehrssicherheit Ablehnung der Motion.

Bei der Beratung in der Kommission wurde die Unfallstatistik zitiert und darauf hingewiesen, dass E-Bikes ein anderes Fahrverhalten aufweisen als normale Velos. Ausserdem fallen in die Kategorie langsame E-Bikes auch E-Trottinette und gedrosselte Motorroller, die sich eher wie Mofas als wie Velos fahren lassen. Aufgrund solcher Besonderheiten möchte der Bundesrat bei einer allfälligen Senkung der Alterslimite wenigstens flankierende Massnahmen einführen können, beispielsweise den Ausschluss solcher sogenannter Vespinos. Aus diesem Grund zieht er die ähnlich gelagerte Motion Nantermod vor, die offener formuliert ist als die Motion Schmid Martin.

Die Kommission hat trotz diesen Bedenken des Bundesrates der Motion Schmid Martin mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Dabei hat sie sich aber nicht gegen die flankierenden Massnahmen gewehrt. Sie möchte aber trotzdem weiter gehen als die Motion Nantermod, die die Alterslimite erst bei 14 Jahren ansetzt und vor allem den touristischen Verkehr ins Zentrum stellt.

Die KVF-N hinterfragt zudem die Relevanz der Unfallstatistik in Bezug auf die vorliegende Motion. Erstens wurde der Anstieg der Unfallzahlen bei E-Bikes nur absolut und ohne Gewichtung nach Fahrdistanz oder im Vergleich zu den stark gestiegenen Verkaufszahlen angegeben. Zweitens erfolgte keine Differenzierung zwischen langsamen und schnellen E-Bikes und drittens keine Differenzierung nach Alter. Die Kommissionsmitglieder trauen den Jugendlichen aber viel mehr Geschick und Anpassung an das Fahrverhalten der E-Bikes zu als älteren Personen, die vielleicht seit ihrer Kindheit nicht mehr Velo gefahren sind und nun auf das E-Bike umsteigen.

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sieht damit bei einer Senkung der Alterslimite für das E-Bike-Fahren mehr Vorteile als Nachteile. So wird ganz generell das E-Bike als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel gelobt. Jugendliche sollen schon früh ans Velofahren gewöhnt werden. Sie sollen das Velo oder eben E-Bike auch im Alltag nutzen, insbesondere wenn z. B. der Schulweg etwas länger ist oder sie mit E-Bike fahrenden Eltern unterwegs sind - eine Einschränkung, die mich persönlich gestört hat. Inzwischen sind meine Kinder älter und dürfen auch schnellere E-Bikes fahren, und meine Interessenbindung fällt damit weg.

Daneben hat die Kommission den touristischen Nutzen betont, insbesondere die Attraktivität für Bergregionen für den Sommertourismus. So sollen Familien mit Kindern gemeinsam E-Mountainbikes mieten können, was beispielsweise im benachbarten Ausland schon ab zwölf Jahren möglich ist.

Aus den genannten Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit die Annahme der Motion Schmid Martin.